Animator für Prävention in der Schuldnerberatung der VSZ (m/w/d)

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Neuer Beschwerdeweg in der DG

Um die Rechte der Bürger zu stärken und die Dienstleistungen der einzelnen Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu verbessern, hat das...
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Eine Auskunft zu Beschwerden

Seit März 2023 gibt es einen neuen Service in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: die Beschwerdeauskunft (mehr …)
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Indexierung der Mietpreise

Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, muss in der Regel auch mit einer Indexierung  seiner Miete rechnen. Durch die extrem steigenden...
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Mahngebühren

Es ist schnell passiert: Sie haben vergessen, eine Rechnung rechtzeitig zu bezahlen und schon flattert eine Mahnung ins Haus und...
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Sicher mit dem Fahrrad zur Schule  

Am 1. September beginnt erneut der Schulalltag in der DG. Dann geht es wieder mit dem Auto, dem Bus, zu...
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Mietvertrag registrieren: Worauf muss ich achten?

Jeder Mietvertrag muss beim Amt für Rechtssicherheit registriert werden. Worauf man achten muss, sagt Ihnen die Verbraucherschutzzentrale. Seit dem 1....
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Mietvertrag registrieren: Worauf muss ich achten?

FAQ Energie

Die wichtigsten Fragen zum Thema Energiepreise

Fixer Vertrag: Beim Vertrag mit Festpreis ändert sich der Preis über die gesamte Vertragsdauer nicht.

Vorteil: Der Vertrag gibt die Sicherheit, dass der Preis nicht steigt.

Variabler Vertrag: Der Preis ist abhängig vom Energiemarkt und wird jeden oder alle 3 Monate angepasst. 

Vorteil: Der Verbraucher hat weniger zu bezahlen, wenn die Energiepreise sinken

Ein Anbieterwechsel ist bei beiden Verträgen jederzeit möglich.

Während der Energiekrise wurden keine festen Verträge mehr angeboten. Mittlerweile hat sich dies wieder geändert. Diese Verträge sind allerdings teurer als variable Angebote. Die Preisgarantie ist mit Kosten verbunden. Die föderale Energieregulierungsbehörde Creg hat ausgerechnet, wie hoch die Differenz zwischen variablen und festen Verträgen für den Verbraucher ausfällt. Im Juni 2023 betrug die Differenz zwischen dem günstigsten festen und dem billigsten variablen Gasvertrag in der Wallonie 330 Euro pro Jahr. Für Strom liegt diese Differenz zwischen dem günstigsten festen und variablen Vertrag bei 192 Euro pro Jahr.  

Angesichts dieser doch beträchtlichen Differenz rät Test-Achats derzeit davon ab, feste Verträge abzuschließen, da sie immer noch doppelt so hoch wie vor den Preiserhöhungen sind. Außerdem ist nicht vorauszusehen, wie sich die Preise in den kommenden Monaten entwickeln werden. Allerdings sollten Verbraucher die Entwicklung der Preise im Auge behalten und dann gegebenenfalls wechseln. 

Verbraucher, die im vergangenen Herbst oder Winter einen festen Vertrag abgeschlossen haben oder wenn ihr Vertrag in diesem Zeitraum verlängert wurde, erhalten derzeit besonders hohe Rechnungen. Diese Verträge sind keineswegs günstig. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote dürfte sich also lohnen. 

Die Preise und Vertragsbedingungen können Sie anhand des Tarifsimulators der CWaPE vergleichen: http://www.compacwape.be 

Greenpeace hat die verschiedenen Anbieter bezüglich ihrer Umweltfreundlichkeit bewertet und hat ein Ranking erstellt: http://monelectriciteverte.be 

  • 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrages erhalten Sie Post von Ihrem Energieanbieter. Er wird Sie über den neuen Preis bei der bevorstehenden Vertragserneuerung informieren. 
  • Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Anbietern.
  • Vergleichen Sie es mit anderen Angeboten Ihres jetzigen Anbieters.
  • Sie können nun entscheiden, ob Sie den neuen Vertrag annehmen, indem Sie gar nichts machen, oder ob Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden.

Machen Sie sich keine Sorgen. Im Fall eines Konkurses Ihres Energieanbieters werden Sie automatisch und zu den gleichen Bedingungen von einem anderen Anbieter übernommen.  

Sie werden nie plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen!

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Energieanbieter. Sie können mit ihm eine Vereinbarung treffen, um die Rechnung in monatlichen Raten zahlen zu können. 

Nehmen Sie eventuell mit dem ÖSHZ Ihrer Gemeinde Kontakt auf

Die Preise und Vertragsbedingungen können Sie anhand des Tarifsimulators der CWaPE vergleichen: www.compacwape.be  

Auf dieser Website wird auch vermerkt, welcher Anbieter die Vereinbarung „Der Verbraucher im liberalisierten Energiemarkt“ unterschrieben hat. Diese Vereinbarung schützt den Verbraucher zusätzlich.

Der Energieanbieter kann jederzeit gewechselt werden. Die Vertragsdauer hat nur eine Auswirkung auf den Preis: Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Preisformel ist während der Vertragsdauer garantiert. 

Es muss lediglich eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Sie zahlen keine Entschädigung/Schadensersatz für die vorzeitige Kündigung eines Vertrages. 

Vorsicht: Einige Anbieter berechnen (je nach abgeschlossenem Vertrag) die komplette Jahresgebühr an Energiekosten, wenn der Kunde den Vertrag vor seinem Ablauf kündigt. Dies fällt nicht unter die Kategorie “Entschädigung”. Andere Anbieter berechnen diese Gebühr anteilig, man zahlt also nur für die Anzahl Tage, an denen Strom oder Gas geliefert wurde. Um welchen Fall es sich handelt, können sie in den AGBs des Anbieters oder in den Vertragsbedingungen ablesen. 

Nachdem Sie einen Anbieter und eine Tarifformel gewählt und sich über die Bedingungen des Vertrags informiert haben, kontaktieren Sie den gewählten Anbieter per Telefon, Internet oder schriftlich. Alle Informationen, die Sie für den Vertragsabschluss benötigen, finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung:

  • EAN-Nummer (Europäische Artikel-Nummer) 
  • Postleitzahl 
  • Art des Tarifs (ein Zähler, Tag- und Nachtzähler oder nur Nachtzähler) 
  • Jährlicher Verbrauch 

(Der EAN-Code ist eine 18-stellige Nummer, die den Strom- oder Gasanschluss identifiziert. In Belgien beginnt der Code mit den Ziffern 541. Jede Zählernummer ist an einen EAN-Code gekoppelt.)

Wird der Vertrag am Telefon abgeschlossen, schickt der Anbieter Ihnen einen schriftlichen Vertrag zu, den Sie bestätigen müssen. Beim Vertragsabschluss im Internet oder zu Hause, erhalten Sie eine schriftliche Vertragsbestätigung vom Anbieter. Eine zusätzliche Bestätigung Ihrerseits ist nicht nötig.

Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter: 

  • Er kündigt in Ihrem Auftrag Ihren Vertrag mit dem alten Anbieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist, 
  • er kontaktiert den Verteilernetzbetreiber (ORES und/oder RESA), 
  • und er verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen problemlosen Wechsel zu garantieren. 

Nachdem der Netzverwalter Sie aufgefordert hat, ihm die Zählerstände mitzuteilen (in der DG sind das ORES für Strom und RESA für Gas), schickt der alte Anbieter Ihnen innerhalb von sechs Wochen die Endabrechnung.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Verbraucherberaterinnen der VSZ. (Tel. +32(0)87 59 18 50)

Schließen Sie einen Vertrag am Telefon, im Internet oder bei Ihnen zu Hause ab, können Sie diesen Vertrag während einer Frist von 14 Kalendertagen widerrufen. Um den Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dies dem Anbieter vor Ablauf der Frist schriftlich mitteilen (am besten per Einschreiben, E-Mail oder Fax).

Das Widerrufsrecht ist das Recht des Verbrauchers, innerhalb einer bestimmten Frist einen abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe eines Grundes wieder aufzulösen.

In der Energierechnung werden verschiedene Preiselemente aufgeführt: 

  • Energiepreis,
  • Transport- und Verteilerkosten,
  • regionale und föderale Abgaben (Bsp. Steuern) 

Der Energiepreis wird vom Anbieter bestimmt, alle anderen Kosten sind festgelegt und bei allen Anbietern gleich. 

Damit Strom oder Gas produziert bzw. gewonnen wird und am Ende beim Verbraucher ankommt, müssen viele verschiedene Akteure im Markt zusammenwirken: 

  • Der Energieanbieter verkauft Strom/Gas 
  • Der Transportnetzverwalter ist zuständig für den Transport vom Produzenten zum Verteilernetz. 
  • Der Verteilernetzbetreiber (ORES und RESA in der DG) ist für die Infrastruktur zuständig, die für die Verteilung der Energie nötig ist. 
  • Die Regulatoren überwachen den Markt: VREG (föderal) und CWaPE (regional)

Wählen kann der Verbraucher nur den Energieanbieter, der ihm Strom oder Gas verkauft.

  • Heizung um 1°C senken (man spart 6% der Heizkosten)
  • Wenn niemand zu Hause ist, kann die Heizung ein wenig heruntergefahren werden.
  • Anstelle von „Fenster auf Kipp“, lieber Stoßlüften
  • Poröse Dichtungen an Türen und Fenstern ersetzen
  • Investieren Sie in sparsame Elektrogeräte
  • Standby-Betrieb vermeiden

Je größer Ihre Investition ist, desto mehr Energie können Sie sparen:

  • Alte Heizkessel durch energiesparende Brennwertkessel austauschen
  • Umbauten am Haus wie Gebäudedämmung
  • Solaranlage zur Warmwasserbereitung

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