Öffnungszeiten der Schuldnerberatung

Wegen Urlaub bis zum 11. Juni gelten geänderte Öffnungszeiten für die Schuldnerberatung:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: geschlossen
  • Dienstag & Donnerstag: 09:00 – 12:00 & 13:30 – 16:00

Eine Auskunft zu Beschwerden

Ab dem 1. März 2023 geht ein neuer Service in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Start: die Beschwerdeauskunft (mehr …)
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Eine Auskunft zu Beschwerden

Die VSZ sucht einen Juristen für die Schuldner- und Verbraucherberatung (m/f/d)

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Die VSZ sucht einen Juristen für die Schuldner- und Verbraucherberatung (m/f/d)

Neuer Beschwerdeweg in der DG

Um die Rechte der Bürger zu stärken und die Dienstleistungen der einzelnen Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu verbessern, hat das...
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Neuer Beschwerdeweg in der DG

Indexierung der Mietpreise

Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, muss in der Regel auch mit einer Indexierung  seiner Miete rechnen. Durch die extrem steigenden...
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Indexierung der Mietpreise

Smart Meter – der intelligente Zähler

In letzter Zeit hört man immer häufiger von "intelligenten Stromzählern". Was macht ihn denn so intelligent? Ist ein sogenannter Smart...
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Smart Meter – der intelligente Zähler

Selbstbräuner – alles, was Sie wissen müssen

Die perfekte Sommerbräune zu jeder Jahreszeit ist mit Selbstbräunern heute kein Problem mehr. Ein paar Dinge sollten jedoch berücksichtigt werden,...
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Worauf ist beim Einkauf von LED-Lampen zu achten?

Glühbirnen und (die meisten) Halogenlampen sind in Europa verboten. Durchgesetzt haben sich mittlerweile LED-Lampen. Sie sind nicht nur effizient, sondern...
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Worauf ist beim Einkauf von LED-Lampen zu achten?

Selbstbräuner – alles, was Sie wissen müssen

Die perfekte Sommerbräune zu jeder Jahreszeit ist mit Selbstbräunern heute kein Problem mehr. Ein paar Dinge sollten jedoch berücksichtigt werden, damit auch wirklich das beste Bräunungsergebnis erzielt wird. Die VSZ sagt Ihnen, worauf Sie achten sollten.  

Strom-Prämie

Wie beantrage ich meine Stromzulage?

Gas-Prämie

Wie beantrage ich meine Gaszulage?

Anleitung für Vermieter: ZDU-Nummer für Gaszulage anfragen

Nicht jede Immobilie hat eine Verwaltung und dementsprechend fehlt auch die ZDU-Nummer (Unternehmensnummer). Damit die Mieter dieser Immobilie aber trotzdem in den Vorzug der Zulage kommen, muss der Vermieter aktiv werden. Er muss unter dem Link https://forfaitdebase.economie.fgov.be/login eine „fiktive“ ZDU-nummer beantragen und diese dann an alle Haushalte seiner Immobilie weiterleiten.

FAQ Energie

Die wichtigsten Fragen zum Thema Energiepreise

Fixer Vertrag: Beim Vertrag mit Festpreis ändert sich der Preis über die gesamte Vertragsdauer nicht.

Vorteil: Der Vertrag gibt die Sicherheit, dass der Preis nicht steigt.

Variabler Vertrag: Der Preis ist abhängig vom Energiemarkt und wird jeden oder alle 3 Monate angepasst. 

Vorteil: Der Verbraucher hat weniger zu bezahlen, wenn die Energiepreise sinken

Ein Anbieterwechsel ist bei beiden Verträgen jederzeit möglich.

Es hängt von Ihrem aktuellen Vertrag ab. Bei einem Vertrag mit Festpreis, der vor Oktober 2021 abgeschlossen wurde, sollten Sie nichts ändern, da der Preis damals noch niedriger war als die aktuellen Preise.

Bei Verträgen mit Festpreis, die nach Oktober 2021 abgeschlossen wurden, oder einem Vertrag mit variablem Preis sollten Sie immer die Energiepreise im Auge behalten und ggf. den Anbieter wechseln.

Wechseln Sie nicht übereilt! Das Vertragsende ist in der Jahresabrechnung vermerkt.

 

Falls Sie Ihren Energieanbieter wechseln möchten, bietet Ihnen die VSZ eine Tabelle an, um die Energiepreise besser vergleichen zu können.

  • 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrages erhalten Sie Post von Ihrem Energieanbieter. Er wird Sie über den neuen Preis bei der bevorstehenden Vertragserneuerung informieren. 
  • Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Anbietern.
  • Vergleichen Sie es mit anderen Angeboten Ihres jetzigen Anbieters.
  • Sie können nun entscheiden, ob Sie den neuen Vertrag annehmen, indem Sie gar nichts machen, oder ob Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden.

Wenn der Vertrag noch nicht abgelaufen ist, darf der Anbieter keine Änderung vornehmen. 2 Monate bevor der Vertrag abläuft, muss er Sie über die neuen Preise bei der bevorstehenden Vertragserneuerung informieren. So können Sie noch handeln und wechseln. 

Bei einigen Energieanbieter gibt es neuerdings keine Verträge mit Festpreis mehr im Angebot. In diesem Fall kann es sein, dass man Ihnen nun auch einen variablen Preis als Ersatz anbietet.

Das Wichtigste: Der Anbieter muss Sie immer vor einer Vertragsänderung informieren!

Machen Sie sich keine Sorgen. Im Fall eines Konkurses Ihres Energieanbieters werden Sie automatisch und zu den gleichen Bedingungen von einem anderen Anbieter übernommen.  

Sie werden nie plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen!

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Energieanbieter. Sie können mit ihm eine Vereinbarung treffen, um die Rechnung in monatlichen Raten zahlen zu können. 

Nehmen Sie eventuell mit dem ÖSHZ Ihrer Gemeinde Kontakt auf

Corona: Die Weltwirtschaft erholt sich nun von der coronabedingten Zwangspause und dadurch ist die Nachfrage überall auf der Welt nach Rohstoffen besonders hoch.

Ukraine-Krise: Die angespannte geopolitische Lage zwischen Russland und dem Westen sorgt für Spannungen auf dem Markt, denn die Angst vor Lieferengpässen bei einer Eskalation der Ukraine-Krise hält den Preis hoch.

Der konjunkturbedingte Sozialtarif ist eine Maßnahme der Wallonischen Region als Antwort auf die Corona-Krise. Wer den Status eines konjunkturbedingten geschützten Kunden erhält, hat über einen gewissen Zeitraum Anspruch auf den Sozialtarif. Der Sozialtarif ist der niedrigste Tarif auf dem Markt.

Ob Sie Anspruch auf den Sozialtarif als konjunkturbedingter Kunde haben, erfahren Sie in diesem Bericht.

Quelle: Wallonie.be

Die Preise und Vertragsbedingungen können Sie anhand des Tarifsimulators der CWaPE vergleichen: www.compacwape.be  

Auf dieser Website wird auch vermerkt, welcher Anbieter die Vereinbarung „Der Verbraucher im liberalisierten Energiemarkt“ unterschrieben hat. Diese Vereinbarung schützt den Verbraucher zusätzlich.

Der Energieanbieter kann jederzeit gewechselt werden. Die Vertragsdauer hat nur eine Auswirkung auf den Preis: Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Preisformel ist während der Vertragsdauer gültig. Sie zahlen also keine Entschädigung, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. 

Vorsicht! Einige Anbieter berechnen die komplette Jahresgebühr, wenn der Kunde vor Ablauf des Vertrags den Vertrag kündigt, statt diese anteilig zu berechnen. Andere Anbieter berechnen diese Gebühr anteilig, man zahlt also nur für die Anzahl Tage, an denen Gas oder Strom geliefert wurde.

Nachdem Sie einen Anbieter und eine Tarifformel gewählt und sich über die Bedingungen des Vertrags informiert haben, kontaktieren Sie den gewählten Anbieter per Telefon, Internet oder schriftlich. Alle Informationen, die Sie für den Vertragsabschluss benötigen, finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung, wie z. B. den EAN-Code. 

Wird der Vertrag am Telefon abgeschlossen, schickt der Anbieter Ihnen einen schriftlichen Vertrag zu, den Sie bestätigen müssen. Beim Vertragsabschluss im Internet oder zu Hause, erhalten Sie eine schriftliche Vertragsbestätigung vom Anbieter. Eine zusätzliche Bestätigung Ihrerseits ist nicht nötig.

Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter: 

  • Er kündigt in Ihrem Auftrag Ihren Vertrag mit dem alten Anbieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist, 
  • er kontaktiert den Verteilernetzbetreiber (ORES und/oder RESA), 
  • und er verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen problemlosen Wechsel zu garantieren. 

Nachdem der Netzverwalter Sie aufgefordert hat, ihm die Zählerstände mitzuteilen (in der DG sind das ORES für Strom und RESA für Gas), schickt der alte Anbieter Ihnen innerhalb von sechs Wochen die Endabrechnung.

Schließen Sie einen Vertrag am Telefon, im Internet oder bei Ihnen zu Hause ab, können Sie diesen Vertrag während einer Frist von 14 Kalendertagen widerrufen. Um den Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dies dem Anbieter vor Ablauf der Frist schriftlich mitteilen (am besten per Einschreiben, E-Mail oder Fax).

Das Widerrufsrecht ist das Recht des Verbrauchers, innerhalb einer bestimmten Frist einen abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe eines Grundes wieder aufzulösen.

In der Energierechnung werden verschiedene Preiselemente aufgeführt: 

  • Energiepreis,
  • Transport- und Verteilerkosten,
  • regionale und föderale Abgaben (Bsp. Steuern) 

Der Energiepreis wird vom Anbieter bestimmt, alle anderen Kosten sind festgelegt und bei allen Anbietern gleich. 

Damit Strom oder Gas produziert bzw. gewonnen wird und am Ende beim Verbraucher ankommt, müssen viele verschiedene Akteure im Markt zusammenwirken: 

  • Der Energieanbieter verkauft Strom/Gas 
  • Der Transportnetzverwalter ist zuständig für den Transport vom Produzenten zum Verteilernetz. 
  • Der Verteilernetzbetreiber (ORES und RESA in der DG) ist für die Infrastruktur zuständig, die für die Verteilung der Energie nötig ist. 
  • Die Regulatoren überwachen den Markt: VREG (föderal) und CWaPE (regional)

Wählen kann der Verbraucher nur den Energieanbieter, der ihm Strom oder Gas verkauft.

  • Heizung um 1°C senken (man spart 6% der Heizkosten)
  • Wenn niemand zu Hause ist, kann die Heizung ein wenig heruntergefahren werden.
  • Anstelle von „Fenster auf Kipp“, lieber Stoßlüften
  • Poröse Dichtungen an Türen und Fenstern ersetzen
  • Investieren Sie in sparsame Elektrogeräte
  • Standby-Betrieb vermeiden

Je größer Ihre Investition ist, desto mehr Energie können Sie sparen:

  • Alte Heizkessel durch energiesparende Brennwertkessel austauschen
  • Umbauten am Haus wie Gebäudedämmung
  • Solaranlage zur Warmwasserbereitung

Bildquellen:

  • Beschwerdeauskunft: VSZ
  • Beschwerde: Adobe Stock
  • Indexierung der Mieten: Adobe Stock
  • adobe_selbstbraeuner_446216020: AdobeStock_446216020