November 03 2017

Aufgepasst bei Kundenwerbung an öffentlichen Orten

Oftmals kann eine schnelle Unterschrift beim Einkaufsbummel hinterher teuer zu stehen kommen.

Daniel P. spaziert durch eine Einkaufspassage. Dabei spricht ihn ein Verkäufer mitten in der Ladenpassage an und bietet ihm eine einzigartige Formel für ein Telefonabonnement an. Der Verkäufer bittet ihn ebenfalls um seine persönlichen Daten und um eine Unterschrift, damit ihm Dokumentationsmaterial zugeschickt werden kann.

Einige Wochen später erhält Daniel eine Rechnung und ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er den Telefonanbieter gewechselt und seinem alten Anbieter gekündigt hat.

Die Liberalisierung des Telefon- und Energiemarktes (Gas und Strom) verleitet manch rücksichtslosen Kundenwerber zur Verwendung recht überzeugender Verkaufstechniken. Im vorliegenden Fall kam es zu einer richtiggehenden Manipulation des Verbrauchers.

Die Schwierigkeit besteht darin, die Rücksichtslosigkeit beim Geschäft zu beweisen. Um sich nicht übers Ohr hauen zu lassen, sollte der Verbraucher daher:

  • Vorzugsweise in einem bekannten Geschäft oder etablierten Laden kaufen, statt sich an einem öffentlichen Ort zu einem Kauf überreden zu lassen.
  • Keine übereilte Entscheidung treffen.
  • Kein Dokument unterzeichnen, dass er nicht vorher ganz gelesen hat und sich die unverstandenen Passagen erklären lassen.
  • Niemals ein Dokument unterzeichnen ohne eine Kopie zu erhalten.
  • Niemals ein Dokument unterzeichnen, in dem Angaben fehlen (wie zum Beispiel der Preis!).

Im Zweifelsfall ist es besser zu verzichten als leichtfertig eine Entscheidung zu treffen.

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