März 17 2021

Besichtigung einer Mietwohnung in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Sicherheitsmaßnahmen haben auch Einfluss auf die Besichtigung einer Mietwohnung. Trotz strenger Kontaktbeschränkungen bleiben Wohnungsbesichtigungen möglich. Die VSZ klärt auf.

Die Verbraucherschutzzentrale spricht sich für folgende Empfehlungen aus:

Folgende Regeln sind zu beachten

  • Maske tragen
  • Abstand von 1,5 Metern einhalten
  • Desinfektionsgel bereithalten

Sonstige Maßnahmen

Bereits vor der Besichtigung sollen so viele Informationen wie möglich ausgetauscht werden, um die Besichtigung so kurz wie möglich zu halten. So können zusätzliche Informationen und Fotos der Wohnung beispielsweise via Mail, SMS oder WhatsApp gesendet werden. Gleiches gilt für den Mietvertrag. Auch über Telefon können wichtige Informationen ausgetauscht werden.

Wichtig:

  • Während der gesamten Besichtigung sollen alle Türen und Fenster geöffnet bleiben. 
  • Es sind nur drei Personen erlaubt.
  • Nach der Besichtigung sollte das Gespräch im Freien fortgeführt werden.

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