August 31 2018

Der Mietindex

Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, muss in der Regel auch mit einer Mietindexierung rechnen. Ab dem 1. September 2018 gilt dies nur für registrierte Mietverträge.

Regelmäßig konfrontieren uns die Verbraucher mit Fragen zum Mietindex. In diesem Artikel möchten wir Ihnen klare und genaue Antworten zu diesem Thema geben. Die hier dargestellten Regelungen beziehen sich ausschließlich auf einen Mietvertrag, der für einen Hauptwohnsitz abgeschlossen wurde.

Neu ist, dass die Anpassung des Mietpreises nach oben nur bei schriftlichen Mietverträgen, die registriert wurden, möglich ist.

Die Indexierung eines Mietvertrages ist die Anpassung des Mietpreises an die Lebenshaltungskosten, um der ständigen Geldentwertung entgegenzuwirken.
Die Indexierung wird einmal jährlich, und zwar in dem Monat, in dem sich der Vertrag jährt, vorgenommen. Dies geschieht nicht automatisch. Der Vermieter muss die Indexierung der Miete schriftlich ankündigen.

Indexiert der Vermieter den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt, könnte sich der Mieter mit relativ bedeutenden Nachzahlungen konfrontiert sehen. Um dies zu vermeiden, begrenzt das Gesetz nachträgliche Mietanpassungen auf die letzten drei Monate. Vergisst der Vermieter z.B. den Vertrag im Februar zu indexieren und tut dies erst im Monat September, kann der Vermieter die Nachzahlung der Monate August, Juli und Juni verlangen.

Wird die Indexanpassung vom Mieter nicht gezahlt, verjährt der Anspruch des Vermieters nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der schriftlichen Aufforderung. Vor Ablauf dieses Jahres muss der Vermieter eine Gerichtsklage vor dem zuständigen Friedensgericht einleiten, um seinen Anspruch geltend zu machen.

Der neue Mietpreis wird auf Basis des Gesundheitsindexes, der monatlich schwankt, berechnet. Man erhält den neuen Mietpreis aufgrund folgender Rechnung: Basismiete multipliziert mit dem neuen Index, geteilt durch den Ausgangsindex.

Die Basismiete ist die im Mietvertrag angegebene Kaltmiete. Unter „neuer Index“ versteht man den Gesundheitsindex, der dem Monat der möglichen Anpassung vorangeht. Beim Ausgangsindex handelt es sich um den Indexstand des Monats vor Vertragsabschluss.

Gut zu wissen: Mieterhöhungen, die über die Indexierung hinausgehen, sind vom Gesetzgeber nicht erlaubt. Alle Klauseln im Mietvertrag, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen, sind ungültig.

Den aktuellen Gesundheitsindex erhalten sie beim Föderalen öffentlichen Dienst für Wirtschaft unter der Telefonnummer 02/277 56 40 (automatischer Anrufbeantworter). Der Gesundheitsindex wird auch in den meisten Tageszeitungen angegeben.

Ein Beispiel:

Ein Mietvertrag wurde am 16. Mai 2016 unterzeichnet und trat aber 1. Juni 2016 in Kraft. Der festgelegte Mietpreis betrug 600 Euro.

Basismiete = 600 Euro
Neuer Index = Index des Monats Mai 2018 = 106,99
Ausgangsindex = Index des Monats April 2016 = 103,53

Die Berechnung lautet wie folgt:

600 Euro x 106,99 / 103,53 = 620,05

Die neue Miete ab Juni 2018 beträgt 620,05 Euro

Automatische Indexberechnung:

Die Webseite des belgischen Wirtschaftsministeriums beinhaltet einen Mietpreisindexkalkulator. Sie finden Ihn unter der Internet-Adresse

https://statbel.fgov.be/de/themen/verbraucherpreise/mietrechner

 

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Bildquellen:

  • Steigende Heizkosten: Adobe Stock