August 31 2018

Der Ortsbefund

Ein detaillierter Ortsbefund ist für Mieter und Vermieter die beste Lösung, um künftigen Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

Der Ortsbefund, auch Bestandsaufnahme genannt, ist Pflicht, muss dem Mietvertrag als Anlage beigefügt und registriert werden. Ein Ortsbefund ist nichts anderes als ein schriftliches Dokument, das jeden Raum der Mietwohnung genauestens dokumentiert. Wir empfehlen, den Zustand der Zimmer zusätzlich mit Fotos festzuhalten. Dieses Protokoll über den Zustand der Wohnung wird beim Einzug erstellt und zwar innerhalb des ersten Monats nach Bezug der Wohnung. Später beim Auszug aus der Mietwohnung werden die einzelnen Punkte mit dem aktuellen Zustand der Wohnung verglichen.

Das A und O ist, dass der Ortsbefund oder das Wohnungsübergabe-Protokoll detailliert den Zustand der Wohnung auflistet. Mieter und Vermieter können den Ortsbefund gemeinsam aufstellen oder aber den Rat eines Experten einholen. Wird der Ortsbefund durch einen Experten erstellt, teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten.

Ganz wichtig ist, dass der Ortsbefund von beiden Parteien unterschrieben wird.

Das neue Dekret der Wallonischen Region sieht eine Liste von Angaben vor, die im Ortsbefund vorkommen sollten. Ein überaus detailliertes und vorgefertigtes Dokument erhalten Sie bei der VSZ.

Beim Auszug des Mieters muss der Vermieter genau darauf achten, dass jeder einzelne Schaden im Protokoll festgehalten wird. Hat der Mieter Schäden am Mietobjekt verursacht, so muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Normale Abnutzungen, wie zum Beispiel Laufspuren auf dem Teppich, fallen jedoch nicht darunter.

Der Mieter hat das Recht, selbst verursachte Mängel bis zu seinem Auszug selbst zu reparieren, beziehungsweise reparieren zu lassen. Nach seinem Auszug können die entstandenen Schäden von der Mietkaution abgezogen werden.

Sobald der Vermieter dem Mieter bescheinigt, dass dieser die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben hat, kann er keinen Reparaturanspruch mehr geltend machen.

Tipps zum Erstellen einen Ortsbefunds:

  • Der Ortsbefund sollte bei Tageslicht gemacht werden
  • Die Wohnung sollte leer geräumt sein.
    Dokumentieren Sie den Eingangsortsbefund mit Fotos.
  • Führen Sie den Ausgangsortsbefund 5 Tage vor dem Auszug durch, damit noch genügend Zeit bleibt, eventuelle Schäden selbst zu reparieren.

 

Siehe auch „Form und Inhalte des Mietvertrags“

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