Ab dem 1. März 2023 geht ein neuer Service in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Start: die Beschwerdeauskunft
Wenn es Probleme gibt, dann ist es Ihr Recht, sich zu beschweren. In der heutigen Zeit ist es jedoch nicht einfach, sich im bürokratischen Dschungel zurechtzufinden. Das gilt leider auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Beschwerdeauskunft soll hier nun Abhilfe schaffen.
Im Februar 2022 verabschiedete das DG-Parlament ein Dekret, welches zum Ziel hat, die Beschwerdeverfahren der öffentlichen Dienste zu vereinheitlichen. Die Verbraucherschutzzentrale bekam dabei eine besondere Rolle zugesprochen, denn sie sollte einen neuen, neutralen Dienst ins Leben rufen, der den Menschen bei Fragen zu Beschwerden als Orientierungshilfe zur Seite steht.
Über wen darf ich mich nun beschweren? An wen richte ich meine Beschwerde? Welches sind meine Rechte und worauf muss ich achten? Bei all diesen Fragen gibt sie ausführliche Informationen, damit man gezielt an der richtigen Stelle seine Beschwerde einreichen kann. Auch wenn schon eine Beschwerde irgendwo eingereicht wurde, kann sie dem Fragesteller Informationen über den Beschwerdeablauf sowie Infos über seine Rechte während der gesamten Prozedur geben.
Die Auskunft bezieht sich nur auf Behörden und öffentliche Einrichtungen, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens tätig sind, nicht aber auf Einrichtungen in Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, der Wallonie oder sonstigen Regionen. Im Gegenzug können sich aber alle Menschen, egal wo sie wohnen, melden, solange es sich um Beschwerdefragen bezüglich eines öffentlichen Dienstes der DG handelt. Der Dienst spricht Deutsch und Französisch.
Die Beschwerdeauskunft steht jedem ab dem 1. März 2023 kostenfrei zur Verfügung.
Telefonisch unter 0800 98 888 und per E-Mail: buerger@beschwerde-auskunft.be
Weitere Informationen finden Sie unter: www.beschwerde-auskunft.be
Bildquellen:
- Beschwerdeauskunft: VSZ