Obwohl Helmut ein Zugticket Brüssel-Eupen in der Tasche hat, muss er in Welkenraedt aussteigen. Sein Zug beendet seine Fahrt dort… und seine Freundin erwartet ihn in Eupen am Bahnsteig! Verspätungen von über 60 Minuten oder ausgefallene Zugverbindung? Die VSZ informiert Sie über Ihre Rechte als Zugreisender bei Inlandsfahrten.
Worauf haben Sie Anrecht, wenn ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat oder ausfällt?
Wenn es keine Alternative gibt, mit der Sie Ihre Verspätung verringern können, haben Sie die Wahl:
- Sie können ein kostenloses Ticket verlangen, um an Ihren Ausgangsbahnhof zurückzukehren sowie die vollständige Rückerstattung des Fahrscheins, der Sie nicht an Ihr Ziel gebracht hat.
- Sie können Ihre Reise am gleichen Tag fortsetzen, indem Sie falls erforderlich eine alternative Strecke wählen oder Sie können Ihren Fahrschein umtauschen und zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. In diesem letzten Fall haben Sie ebenfalls Recht auf eine Entschädigung, die dem Gesamtpreis des ursprünglichen Fahrscheins entspricht.
Die SNCB muss Ihnen darüber hinaus Folgendes anbieten:
- Getränke und/oder Snacks
- die Übernahme der Kosten, um Personen zu benachrichtigen, die Sie erwarten.
Wenn die Reise nicht mehr am gleichen Tag fortgesetzt werden kann, muss die SNCB Folgendes organisieren oder falls dies nicht möglich ist, den Reisenden entschädigen für:
- eine alternative Transportmöglichkeit bis zum Zielbahnhof
- eine angemessene Unterkunft und den Transfer bis zur entsprechenden Unterkunft.
Im Allgemeinen haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Entschädigung anzufragen und 15 Tage, um die Rückerstattung der Kosten zu beantragen (*).
Wann steht Ihnen keine Entschädigung zu?
- wenn die Verspätung bereits beim Kauf des Fahrscheins angekündigt wurde. Im Falle von Arbeiten stellen die angekündigten Ersatzfahrpläne die Referenzfahrpläne dar;
- bei durch anerkannte Organisationen 8 Tage im Voraus angekündigten Streiks, außer wenn Sie Ihren Fahrschein vor Ankündigung des Streiks erworben haben;
- für indirekte Schäden: verpasster Flug, Verdienstausfall, verpasster Termin,…
Ausführliche Informationen und Formulare für die Beantragung der Entschädigung sind auf der Website der SNCB erhältlich:http://www.belgianrail.be/de/kundendienst/entschadigung/entschadigungsantrag.aspx
(*) Die Rückerstattung der Kosten ist auf 5 € begrenzt für die Telefonkosten, 65 € für die Taxikosten (pro Person) und 85 € für Hotelkosten (pro Person pro Tag).