Am 16. September hat die Regierung das bestehende Maßnahmenpaket angepasst, um die Bürger angesichts der explodierenden Energiekosten zu entlasten. Die VSZ fasst die verschiedenen Maßnahmen für Sie zusammen.
Die neuen Maßnahmen betreffen Gas, Strom und Heizöl. Sie ergänzen die derzeit bereits geltenden Maßnahmen oder verlängern ihre Gültigkeitsdauer. Aber auch ein paar zusätzliche Maßnahmen wurden beschlossen.
Heizung
Je nachdem, ob Sie mit Gas, Strom oder Heizöl heizen, gelten unterschiedliche Maßnahmen. Für Holz-, Holzpellets oder Kohle gibt es keine Entschädigung. Nachfolgend erläutern wir die unterschiedlichen Maßnahmen:
Zusätzliche Unterstützung bei Gas und Strom
Für die Monate November und Dezember 2022 wird jedem Haushalt eine Unterstützung in Höhe von 135 Euro für Gas und 61 Euro für Strom zugesprochen, auf Basis von Einkommen und Verträgen.
Genauer gesagt, werden alle Personen eine entsprechende Beihilfe erhalten, die nicht über einen festen Vertrag mit einem Strom- oder Gaslieferanten verfügen, der ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen oder erneuert wurde. Bei alleinstehende Personen mit einem Jahreseinkommen von über 62.000 € netto (125.000 € netto für ein Ehepaar) wird dieses Hilfsgeld versteuert und somit haben sie keinen Vorteil von diese Unterstützung.
Der konjunkturelle Sozialtarif
In Zusammenhang mit der Corona-Krise hat die Wallonie für Gas- und Stromkunden die Kategorie der konjunkturbedingt geschützten Kunden eingeführt. Personen, die in diese Kategorie fallen, haben für einen gewissen Zeitraum Anrecht auf den Sozialtarif. Auch der konjunkturelle Sozialtarif wurde bis zum 31. März 2023 verlängert. Ob Sie Anrecht auf den konjunkturellen Sozialtarif haben, erfahren Sie hier.
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- Finanzielle Hilfe – Strom: Adobe Stock