Oktober 07 2022
Geld in Glühbirne

Energiepreise: Maßnahmen der Regierung und Energieprämie (Stand: September 2022)

Am 16. September hat die Regierung das bestehende Maßnahmenpaket angepasst, um die Bürger angesichts der explodierenden Energiekosten zu entlasten. Die VSZ fasst die verschiedenen Maßnahmen für Sie zusammen.

Die neuen Maßnahmen betreffen Gas, Strom und Heizöl. Sie ergänzen die derzeit bereits geltenden Maßnahmen oder verlängern ihre Gültigkeitsdauer. Aber auch ein paar zusätzliche Maßnahmen wurden beschlossen.

 

Heizung

Je nachdem, ob Sie mit Gas, Strom oder Heizöl heizen, gelten unterschiedliche Maßnahmen. Für Holz-, Holzpellets oder Kohle gibt es keine Entschädigung. Nachfolgend erläutern wir die unterschiedlichen Maßnahmen:

Heizöl

Um die Zulage von 300 € anzufragen, muss die Heizöl- oder Propangaslieferung von einem belgischen Unternehmen zwischen dem 15.11.2021 und dem 31.03.2023 durchgeführt worden sein. Die Zulage wird jedem Haushalt einmalig und pauschal gewährt. (Siehe VSZ Artikel: Wie kann ich meine Heizöl- oder Propangaszulage beantragen?)

Strom

Bereits im Januar 2022 hat die Regierung beschlossen, die MwSt. auf Strom ab dem 1. März von 21 % auf 6 % zu senken. Diese Maßnahme wird bis zum 31. März 2023 verlängert. Diese Senkung ist auf den Vorauszahlungsrechnungen ab April 2022 sichtbar. Auf der Jahresabrechnung wird dann der Mehrwertsteuersatz von 6 % ab 1. März sichtbar sein. Darüber hinaus wurde im Januar eine Heizprämie in Höhe von 100 Euro für alle Haushalte beschlossen.

Gas

Die Regierung senkt vorübergehend die MwSt. auf Gas auf 6 % und zwar vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023. Auch hier gilt, wie beim Strom, dass die Senkung auf den Vorauszahlungsrechnungen ab April sichtbar sein wird. Aber Achtung: Trotz der Senkung der MwSt. kann Ihre Vorauszahlungsrechnung in den kommenden Monaten dennoch höher ausfallen als bisher. Dies liegt daran, dass die Marktpreise immer noch sehr hoch sind.

Die Bürger, die mit Propan- oder Butangas heizen, werden ebenfalls unterstützt anhand eines Schecks in Höhe von 300 €. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der wie beim Heizöl noch zusätzlich beantragt werden muss (siehe Link bei Heizöl).

Zusätzliche Unterstützung bei Gas und Strom

Für die Monate November und Dezember 2022 wird jedem Haushalt eine Unterstützung in Höhe von 135 Euro für Gas und 61 Euro für Strom zugesprochen, auf Basis von Einkommen und Verträgen.

Genauer gesagt, werden alle Personen eine entsprechende Beihilfe erhalten, die nicht über einen festen Vertrag mit einem Strom- oder Gaslieferanten verfügen, der ab dem 1. Oktober 2021 abgeschlossen oder erneuert wurde. Bei alleinstehende Personen mit einem Jahreseinkommen von über 62.000 € netto (125.000 € netto für ein Ehepaar) wird dieses Hilfsgeld versteuert und somit haben sie keinen Vorteil von diese Unterstützung.

 

Der konjunkturelle Sozialtarif

In Zusammenhang mit der Corona-Krise hat die Wallonie für Gas- und Stromkunden die Kategorie der konjunkturbedingt geschützten Kunden eingeführt. Personen, die in diese Kategorie fallen, haben für einen gewissen Zeitraum Anrecht auf den Sozialtarif. Auch der konjunkturelle Sozialtarif wurde bis zum 31. März 2023 verlängert. Ob Sie Anrecht auf den konjunkturellen Sozialtarif haben, erfahren Sie hier.

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Bildquellen:

  • Finanzielle Hilfe – Strom: Adobe Stock