Juni 18 2018

Falscher Klick – teuer bezahlt!

Die Verbraucherschutzzentrale warnt vor vermeintlichen Video-Streamingdiensten im Internet, die Verbraucher in eine Abofalle locken.

Auch in Ostbelgien haben die Betrüger zugeschlagen. Die Masche ist immer wieder die gleiche: Die Verbraucher werden in der Regel zunächst mit einem 5-tägigen Abo umworben. Sobald man sich registriert oder eingeloggt hat, erscheint entweder eine Fehlermeldung oder die Nachricht, dass die Filme in diesem Land nicht zur Verfügung stehen. Problem: nach wenigen Tagen kommt trotzdem eine Rechnung.
 
Welche Daten werden angefragt?

In der Regel sind das Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse und in einigen Fällen sogar die Telefonnummer.

Mit diesen Daten haben sie den Verbraucher dann in der Hand. Nach Ablauf einer kurzen Frist wurden die Betroffenen dann per E-Mail und teilweise auch telefonisch von den Betreibern der Website kontaktiert. Auf aggressive Weise forderten sie die Verbraucher zur Zahlung eines Jahres-Abo-Betrags auf. Die Betreiber beriefen sich dabei auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags. Die Preise schwanken zwischen 150 und 400 Euro.

Was kann der Verbraucher tun?

Auf keinen Fall zahlen und den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Der Verbraucher kann sich dabei auch auf das Widerrufsrecht beziehen, das besagt, dass innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gekündigt werden kann.

Wie erkenne ich unseriöse Streaming-Websiten?

  • Ein Blick ins Impressum werfen: Ist dort eine der Firmen „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“ und „CIDD Limited“ als Verantwortlicher genannt, handelt es sich ebenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Seite des Streaming Netzwerks.
  • Die Button-Lösung: Auf den Bestellbutton achten. Enthält dieser keinen eindeutigen Hinweis auf die Kosten des Abonnements, dann auf keinen Fall sich registrieren. Diese sogenannte Button-Lösung soll Verbraucher vor potentiellen Abofallen schützen.
  • Nutzungsbedingungen: In den Nutzugsbedingungen müssen alle Einzelheiten zu den Kosten des Abonnements enthalten sein. Die Nutzungsbedingungen müssen zudem bei Vertragsschluss durch Klicken eines Häkchens selbstständig bestätigt werden können. Dieses Häkchen darf nicht bereits gesetzt sein.

Verbraucherschützer warnen vor folgenden Streamingdiensten:

begostream. de, bigostream. de, bigostream. com, boboflix. com, bobstream. de, bogoflix. de, bokuflix. de, bonostream. de, braflix. de, cinemadome. net, cinemaxx24. com,  cineplex24. de, dodoflix. com, felixkino. com, filmpalast24. com, fixate. de, flexkino. com, flixago. de, flixando. de, flixkino. com, goloflix. de, gonaflix. com, imaxcine. com, imaxdome. com, imaxFilme. com, imaxkino. com, imaxtime. com, imaxWelt. com, juhustream. de, kinoflexx. com, kinolox. de, kinopalast24. com, kinoplexx. com, kinowelt24. com, kinozeit. net, lexflix. de, loxostream. de, maxxflix. de, megaflix. de, meinkinowelt. com, mexflix. com, mexkino. com, momostream. de, moroflix. de, nexostream. de, sobostream. de, soloflix. de, streamago. de,  streamdome. de, streamflix. de, streamgogo. de, streamlox. com, streamnox. com, streamogo. de, streamoro. de, streamtime. de, streamtoto. de, streamtox. com, streamzeit. de, topflix. de, voxstream. de, wowflix. de und yalastream. de.

Avez vous trouvé cette information utile ?