August 31 2018

Feuerversicherung jetzt Pflicht!

Die neue Gesetzgebung verpflichtet den Mieter, eine Feuerversicherung abzuschließen.

Warum eine Feuerversicherung für den Mieter?

Bricht ein Feuer aus, wird die Schuld des Mieters vorausgesetzt, es sei denn, er kann beweisen, dass das Feuer nicht durch sein Fehlverhalten (oder das Fehlverhalten einer Person, für die er haftet: Ehepartner, Kind, Untermieter,…), verursacht wurde. Dieser Beweis ist aber nicht einfach zu erbringen.

Wenn der Mieter nicht beweisen kann, dass er keine Schuld trägt, wird das Versicherungsunternehmen des Besitzers sich an ihn wenden und die Rückerstattung der Entschädigungssumme verlangen.

Damit der Mieter in diesem Fall geschützt ist, verpflichtet das neue Dekret ihn, eine Feuerversicherung noch vor seinem Einzug abzuschließen.

Um sicher zu gehen, dass der Mieter versichert ist, kann der Vermieter einen Beweis für die jährliche Zahlung der Versicherungsprämie fordern.

Und wenn der Mieter sich weigert, die Versicherung abzuschließen?

In diesem Fall kann der Vermieter in seinem Versicherungsvertrag einen Verzicht auf Regressanspruch vorsehen. Dann ist der Mieter automatisch aus der Haftung genommen und die Versicherung des Vermieters zahlt auch bei Schuld des Mieters. Die Versicherungsprämie wird dadurch zwar teurer, aber den Unterschied kann der Vermieter auf den Mieter umlegen.

Dem Mieter raten wir davon ab, es so weit kommen zu lassen, denn diese Form der Versicherung hat den Nachteil, dass das sein Mobiliar und seine Haftung den Nachbarn gegenüber nicht versichert sind.

Deswegen macht es Sinn, dass sowohl der Besitzer als auch der Mieter eine Feuerversicherung abschließen. Der Besitzer versichert die Immobilie und der Mieter versichert sich für den Fall, dass ein Schaden durch seine Schuld entsteht, sowie sein Mobiliar. Im Prinzip handelt es sich um eine Mieterhaftpflicht- und Hausratversicherung. Diese Versicherung deckt ebenfalls Schäden, die z.B. an der Nachbarwohnung entstehen könnten.

Vorsicht!

Zu beachten ist, dass der Mieter nicht automatisch aus der Haftung entlassen wird, wenn ein Mangel an der Mietwohnung das Feuer verursacht hat. Dies gilt nur bei einem versteckten Mangel. Bei einem sichtbaren Mangel hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter auf den Mangel hinzuweisen und die Reparatur zu fordern (schriftlich und per Einschreiben!), sonst bleibt er weiterhin haftbar.

Zur Info:Der Besitzer muss Feuermelder in der Wohnung installieren. Dem Mieter obliegt der Unterhalt (Batterien ersetzen).

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