Februar 26 2018

Homeparties: Das Wohnzimmer als Marktplatz

„Hast du morgen Abend Zeit? Ich hab da so ´ne Vorführung und brauche noch ein paar Leute!“, den Spruch haben Sie bestimmt schon mal gehört. Der Handel in heimischen Wohnzimmern boomt. Eine Mischung aus Geselligkeit, Vertrauen und Austausch sind das Erfolgsrezept so genannter Home-Parties. Oft fühlen sich die Gäste verpflichtet, zumindest eine „Kleinigkeit“ zu kaufen.

Bei diesen Home-Parties werden Produkte angeboten, die im normalen Geschäft so nicht erhältlich sind, wie zum Beispiel Kochgeschirr , Vorratsdosen, Kerzen, Dessous, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika. Den meist stolzen Preis begründen die Firmen durch hochwertige und innovative Produkte, individuelle Beratung und den Service. Neben dem hohen Preis ist ein weiteres Problem der Kaufdruck, der dadurch entsteht, dass man die Gastgeberin nicht enttäuschen will.

Vor einer solchen Veranstaltung sollte die Seriosität der Firma überprüft werden, denn auch hier gibt es schwarze Schafe. Ein Zeichen von Seriösität sind die Informationen über die Bezahlung, die Garantie und vor allen Dingen das Widerrufsrecht. Der Verbraucher sollte daran denken, dass er ein Rücktrittsrecht hat und weder Anzahlung noch die gesamte Kaufsumme bezahlen soll, bevor die Frist von 14 Arbeitstagen nach Unterschrift des Bestellscheins verstrichen ist. Denn wenn er erst gezahlt hat, wird es schwierig, sein Geld wieder zu erlangen.

Aus diesem Grund unterliegen Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers stattfinden, strengen Bestimmungen. Aus juristischer Sicht sind diese Veranstaltungen Haustürgeschäften gleichgestellt. So muss zum Beispiel unbedingt ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden, der eine ganze Reihe von Angaben enthalten muss. Die Klausel über das Rücktrittsrecht muss ganz deutlich und in „fett“ geschriebenen Buchstaben auf der Vorderseite des Vertrags stehen.

Geht alles mit rechten Dingen zu, dann steht einer Unterschrift nichts im Wege. Allerdings sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie diese Produkte wirklich benötigen.

Beschwerden können beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.

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