Juni 02 2023

Meine Heizkostenzulage kommt nicht – was nun?

Im Rahmen der von der Föderalregierung beschlossenen Maßnahmen, sollen Haushalte, die mit Öl oder Propangas heizen, demnächst einen Scheck über 300 Euro erhalten. Was tun, wenn dieser Scheck auf sich warten lässt?

Um den Anstieg der Energierechnungen für Haushalte zu dämpfen, beschloss die Föderalregierung im Kabinett, Haushalten beim Kauf von Heizöl oder behälterlosem Propangas für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes eine Zulage von 300 Euro netto zu gewähren.

Ziel dieser Maßnahme ist es, möglichst vielen Bürgern eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, um ihnen zu helfen, die steigenden Kosten für die Beheizung ihrer Wohnungen zu bewältigen. Die Zulage betrifft Lieferungen, die von einem belgischen Unternehmen zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 durchgeführt werden. Für den Antrag benötigen Sie die Heizöl- oder Propanrechnung und den Zahlungsbeleg.

Der Antrag konnte online oder mittels eines druckbaren Formulars per Einschreiben an das FÖD Wirtschaft eingereicht werden.

Sie haben noch kein Geld/Bescheid erhalten?

Vielleicht kann die untere Grafik Hilfestellung geben.

Weitere Informationen zu ausbleibenden Energieprämien finden Sie auf der Webseite des föderalen Ombudsdiensts.

Mehr zum Heizölscheck (300 €) beim FÖD Wirtschaft. Sie sind der Meinung, dass Ihre Akte vom FÖD Wirtschaft nicht formgerecht verarbeitet wurde? Hier geht es zum Beschwerdeformular.

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