Um den Anstieg der Energierechnungen für Haushalte zu dämpfen, beschloss die Föderalregierung im Kabinett, Haushalten beim Kauf von Heizöl oder behälterlosem Propangas für die Beheizung ihres Hauptwohnsitzes eine Zulage von 300 Euro netto zu gewähren.
Ziel dieser Maßnahme ist es, möglichst vielen Bürgern eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, um ihnen zu helfen, die steigenden Kosten für die Beheizung ihrer Wohnungen zu bewältigen. Die Zulage betrifft Lieferungen, die von einem belgischen Unternehmen zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. März 2023 durchgeführt werden. Für den Antrag benötigen Sie die Heizöl- oder Propanrechnung und den Zahlungsbeleg.
Der Antrag konnte online oder mittels eines druckbaren Formulars per Einschreiben an das FÖD Wirtschaft eingereicht werden.

Weitere Informationen zu ausbleibenden Energieprämien finden Sie auf der Webseite des föderalen Ombudsdiensts.
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