November 06 2017

Mietkaution: „Versicherung“ für Vermieter

Umziehen ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch teuer werden. Zusätzlich zu den Umzugskosten kommt dann auch noch die Mietkaution. Die Verbraucherschutzzentrale sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Die Mietkaution oder auch Mietgarantie ist eine Art „Versicherung“ für den Vermieter. Und zwar im Falle, wo der Mieter Schäden am Mietobjekt hinterlässt, seine Miete oder Nebenkosten nicht zahlt.

Laut Gesetz ist die Mietkaution keine Pflicht, sie muss nur vertraglich festgelegt sein, damit sie gefordert werden darf. Die Form der Mietkaution kann allerdings der Mieter frei wählen.

Welche Formen der Mietkaution gibt es?

Sperrkonto:

  • Max. 2 Monatsmieten
  • Sperrkonto auf den Namen des Mieters

Bankgarantie:

  • Max. 3 Monatsmieten
  • Bank stellt Geld auf Sperrkonto zur Verfügung.
  • Mieter zahlt der Bank den Betrag in Monatsraten zurück (max. in 3 Jahren oder weniger, wenn die vorgesehene Mietdauer kürzer ist).
  • Ist eine Art kostenloser Kredit. Vorsicht: Banken verlangen Bearbeitungskosten.
  • Es muss die Bank sein, bei welcher der Mieter sein Gehaltskonto hat.

Kaution über das ÖSHZ:

  • Max. 3 Monatsmieten.
  • Die Bedingungen der Rückzahlung werden zwischen dem Mieter und dem ÖSHZ vereinbart.

Mietkautionsversicherung:

Vorteil: Mieter muss keinen größeren Geldbetrag festsetzen.
Nachteil: Jedes Jahr eine Versicherungsprämie zahlen. 5% in der Höhe der Mietkaution mit einem Minimum von 99 Euro.

Wenn der Vermieter im Besitz der Kaution ist

Achtung: Barzahlungen an den Vermieter oder eine Überweisung auf sein Konto sind nicht erlaubt! Aber es kommt immer wieder mal vor. Am Ende des Mietvertrags muss der Vermieter die Kaution zuzüglich Zinsen zum durchschnittlichen Marktzinssatz ab der Aushändigung des Geldes zurückzahlen, vorausgesetzt, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Der Mieter kann den Vermieter per Einschreiben dazu auffordern, die Kaution auf einem Sperrkonto zu hinterlegen. Kommt der Vermieter dieser Forderung nicht nach, muss er die Kaution zuzüglich der gesetzlichen Zinsen seit der Aushändigung des Geldes zurückzahlen, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Rückerstattung der Mietkaution

Ist der Mieter am Ende des Mietverhältnisses all seinen Verpflichtungen nachgekommen, muss der Vermieter die Kaution plus Zinsen zurückerstatten. Das Gesetz sieht keine Frist hierfür vor. Allerdings kann das Kautionskonto oder die Bankgarantie nur dann aufgelöst werden, wenn eine schriftliche Einigung besteht oder ein Gerichtsurteil vorliegt.

 

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