August 27 2018

Mietrecht: Unliebsamen Überraschungen vorbeugen

Das neue Dekret zur Mietreform setzt sich auch mit Mietanzeigen auseinander. So soll der Mieter in Zukunft noch besser seine Mietwohnung auswählen können.

Wenn jemand eine Mietwohnung sucht, spielt der Preis natürlich eine ganz wichtige Rolle. Dieser setzt sich aber aus zwei Faktoren zusammen: nämlich der monatlichen Miete und zusätzlichen Nebenkosten. Der Mieter möchte schließlich wissen, was er monatlich insgesamt zahlen muss.

In Zukunft muss der Vermieter deshalb in seiner Anzeige nicht nur die „Kaltmiete“ auflisten, sondern auch die Nebenkosten (Strom, Wasser, …), die auf den Mieter zukommen. Darüber hinaus muss in der Anzeige auch die Energieeffizienz angegeben werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Zeitungsanzeige, eine Anzeige im Internet oder auf einem Plakat handelt.

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