Februar 26 2018

Möbelkauf mit Überraschungen

Sie wurden eingeladen, in einem Möbelgeschäft ein Geschenk abzuholen? Dies ist einigen Menschen im Süden Ostbelgiens kürzlich passiert. Die Verbraucherschutzzentrale warnt eindringlich vor dieser Verkaufsmasche!

Wie funktioniert es?

Am Telefon werden Sie eingeladen, ein Geschenk in einem Geschäft in Begleitung Ihres Ehepartners abzuholen. Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Möbelgeschäft. Nehmen Sie die Einladung an, erhalten Sie einige Tage später eine schriftliche Einladung, die Ihnen die Geschenke und in diesem Fall auch die Teilnahme an einer Flugreise anbietet. Die Einladung gibt nicht preis, unter welchen Bedingungen die Reise angetreten werden kann.

Im Geschäft werden Sie von Verkäufern eingelullt, die versuchen, Sie mit verlockenden Angeboten, die nur an diesem Tag verfügbar sind, zum Kauf zu verführen. Die Verkäufer sind mit allen Wassern gewaschen und werden Ihnen – „weil Sie so sympathisch sind“ – noch einen zusätzlichen Rabatt anbieten. Nicht selten handelt es sich um Rabatte von 50  bis 60 Prozent. Beißt der Kunde nicht direkt an, wendet der Verkäufer auch psychologische Tricks an. Der Druck ist so hoch, dass es einem schwer fällt, das Geschäft ohne ein Möbelstück zu verlassen, das Sie gar nicht benötigen. Im Nachhinein werden Sie dann feststellen, dass das Angebot gar nicht so günstig war und Sie überteuert gekauft haben.

Das versprochene Geschenk wird meistens auch nur unter der Bedingung ausgehändigt, dass Sie etwas kaufen.

Diese Art des Verkaufs nennt sich „ventes marseillaises“, es handelt sich um eine französische Betrugsmasche. Auch im vorliegenden Fall trägt die Einladung einen französischen Poststempel.

Verbotene Verkaufsmethoden

Hierbei handelt es sich um Verkaufsmethoden, die man rechtlich als unlauter bezeichnet und die verboten sind. Unterschieden wird zwischen irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden. Irreführend sind die Informationen zum Preis, aggressiv ist das Verhalten der Verkäufer, die Ihnen mit allen Mitteln ihre Ware andrehen wollen oder auch den Eindruck vermitteln eine Reise zu gewinnen, wenn ein Kauf getätigt wird.

Die Reise, von der die eingeladenen Personen im aktuellen Fall “profitieren” können, ist natürlich nicht kostenlos. Auf Anfrage erhält man nähere Informationen zum Preis und zum Reiseprogramm, wobei bei näherem Hinsehen klar wird, dass es sich bei dieser Reise ebenfalls um eine Verkaufsveranstaltung handelt mit Ausflügen zu Teppichhäusern und einer Modenschau von Lederwaren.

Der Gesetzgeber geht hart gegen diese Verkaufsmethoden vor. Das Gesetz sieht vor, dass ein Kunde die Rückerstattung des Kaufpreises fordern kann, ohne die Ware zurückgeben zu müssen. Leider ist es nur so, dass der Verkäufer den Kaufpreis nicht freiwillig erstatten wird und der Gang vor Gericht unvermeidbar ist, wenn man sein Recht durchsetzen möchte. Wenn der Verkäufer dann nicht schon über alle Berge ist!

Wenn Ihnen dies oder ähnliches widerfahren ist, sollten Sie den Vorfall der Wirtschaftsinspektion melden.

https://pointdecontact.belgique.be/meldpunt/de/wilkommen

Avez vous trouvé cette information utile ?