Infolge der steigenden Energiepreise hat die Regierung neue Regeln für die Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen festgelegt.
Jeder Haushalt erhält monatliche (oder dreimonatliche) Anzahlungsrechnungen für Gas und Strom. Einmal im Jahr wird abgerechnet. Wurde zu wenig angezahlt, muss nachgezahlt werden, wurde zu viel angezahlt, erstattet der Energieanbieter die Differenz. Nach der jährlichen Abrechnung wird der monatliche Betrag neu festgelegt.
Damit Sie bei der Abrechnung also keine böse Überraschung erleben, sollte die monatliche Vorauszahlung hoch genug sein.
Vor allem diejenigen, die einen Vertrag mit einem variablen Preis abgeschlossen haben, sollten ein Auge auf ihren Verbrauch haben. Da die Preise für Strom und Gas stark angestiegen sind, sollten sie die monatlichen Anzahlungen nach oben hin anpassen. Dies kann telefonisch oder über das Kundenportal des Energieversorgers im Internet gemacht werden.
In den letzten Monaten sind die Energieanbieter auf die Haushalte zugekommen und haben Erhöhungen für die Vorauszahlungen vorgeschlagen. Seit dem 18. März 2022 muss der Energieanbieter einige Bedingungen einhalten, wenn er den monatlichen Betrag zu einem anderen Zeitpunkt als nach der Abrechnung anpassen möchte.
Die Berechnungsweise der Anzahlungen muss zwischen dem Verbraucher und dem Energieanbieter vereinbart sein. Voraussichtlich wird sich die Art der Berechnung in Zukunft im Vertrag, beziehungsweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters wiederfinden.
Möchte der Anbieter die monatliche Vorauszahlung erhöhen, muss er dies mittels dieser Berechnung begründen.
Eine wichtige Bedingung für eine Erhöhung der Vorauszahlung ist, dass der Verbraucher diese innerhalb von 15 Tagen nach Mitteilung des neuen Betrags anfechten kann. Tut er dies nicht, wird der Betrag automatisch angepasst.
Quelle: Energie Info Wallonie