Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in der DG neue Regeln bezüglich der Indexierung der Miete. Eine Indexierung ist von nun an nur möglich, wenn das Mietobjekt einen gültigen Energieausweis vorweisen kann. Wie die Indexierung zu errechnen ist, erklärt die VSZ in diesem Artikel.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 folgende Regeln für die Indexierung der Miete bestimmt:

- Wenn für das Mietobjekt ein gültiger PEB-Ausweis mit der Klasse A, B, C oder D vorhanden ist, darf der Mietpreis ab dem 1. Januar 2023 normal indexiert werden
- Wenn der Mietvertrag eine Wohnung mit einem PEB-Ausweis E betrifft, sich zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 der Mietvertrag jährt und dementsprechend die Indexierung eintritt, dann ist die Indexierung der Miete auf 50 % begrenzt.
- Wenn der Mietvertrag eine Wohnung mit einem PEB-Ausweis F oder G betrifft oder auch kein gültiger PEB-Ausweis vorhanden ist, sich der Mietvertrag zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 jährt und dementsprechend die Indexierung eintritt, dann ist die Indexierung nicht erlaubt!
Die Indexierung mit „PEB-Ausweis Klasse E“

Wenn das Mietobjekt einen Energieausweis der Klasse E aufweist, dann wird die Indexierung auf 50 % begrenzt. Der neue Mietpreis kann demnach nur um die Hälfte der eigentlichen Mieterhöhung angepasst werden. Sollte sich die Miete dieses Jahr eigentlich um 70 € erhöhen, so darf der Vermieter nur noch eine Erhöhung von 35 € fragen.
Diese Erhöhung errechnet sich durch die Differenz zwischen der am Jahrestag des Vertrags indexierten Miete (zwischen dem 1.01.2023 und dem 31.12.2023) und der im Jahr 2022 indexierten Miete. Diese Rechnung wird angewandt, auch wenn der Mietpreis im Jahr 2022 nicht indexiert wurde.
(Indexierter Mietpreis 2023 – indexierter Mietpreis 2022) x 50/100
Nur auf 2023 begrenzt?
Die neue Regelung kann am 1. Januar 2024 verlängert werden. Wird sie nicht verlängert, wird die Indexierung für 2024 auf Basis des neuen Mietpreises von 2023 berechnet. Der Ausgangsindex ist der Gesundheitsindex vom Monat, der dem Monat vorausgeht, an dem sich der Mietvertrag im Jahr 2023 jährt. In unserem Beispiel sieht die Indexierung dann beispielsweise folgendermaßen aus:
670,15 x Gesundheitsindex Dezember 2023
Gesundheitsindex Dezember 2022
Bildquellen:
- PEB-Ausweis erklärungen: VSZ
- PEB-Ausweis E: SPW Energie
- Indexierung-Energieausweis: Adobe Stock + VSZ