März 05 2021

Neue Energielabel ab März 2021

Seit dem 1. März 2021 gelten in der EU in allen Geschäften sowie im Online-Handel neue Energieeffizienzklassen für einige Elektrogeräte. Die VSZ informiert Sie über die wichtigsten Änderungen.

Die Änderungen betreffen die folgenden vier Produktgruppen:

  1. Waschmaschinen;
  2. Fernseher und Monitore;
  3. Kühl- und Gefriergeräte;
  4. Spülmaschinen.

Für Lampen, bzw. Leuchtköper soll das neue Energielabel im September eingeführt werden. Für alle anderen Geräte, wie z. B. Staubsauger, Wäschetrockner oder Backöfen soll die Einführung in Belgien frühestens 2023 oder 2024 erfolgen.

Was ändert sich?

Seit dem 1. März 2021 gelten die neuen Energieeffizienzklassen. Fortan gibt es nur noch die Effizienzklassen von A bis G mit der entsprechenden Farbskala von grün, also besonders sparsam, bis dunkelrot für wenig energieeffizient.

Aber auch die Berechnungsgrundlage zur Vergabe der Label wurde geändert, sodass die neuen Energielabels nicht mehr mit den bisherigen vergleichbar sind. 

Deshalb sind auch die Angaben zum jährlichen Stromverbrauch eines Geräts anders als bisher. Bei Spülmaschinen zum Beispiel wird die Zahl der Kilowattstunden durch die veränderten Messbedingungen bei allen Modellen deutlich niedriger ausfallen als bislang. Bei Kühlschränken hingegen wird sie meist höher liegen, da hier die alltägliche Nutzung der Geräte bei der Prüfung berücksichtigt wurde.

Darüber hinaus tragen alle neuen EU-Labels einen QR-Code, über den der Verbraucher weitere Produktinformationen erhalten kann. Manche Label bieten künftig zusätzliche Angaben. So sieht der Verbraucher zum Beispiel bei Waschmaschinen den Wasserverbrauch in Litern je Waschzyklus, die Dauer des Waschzyklus und den gemessenen Energieverbrauch für ein Standardprogramm.

Warum diese Änderung?

Der Wegfall der Plusklassen soll dem Verbraucher die Kaufentscheidung vereinfachen. In den letzten Jahren lagen zum Beispiel Kühlschränke fast alle in der A-Klasse mit A++ oder A+++. Es war somit fast unmöglich für den Verbraucher einzuschätzen, welche Geräte denn nun tatsächlich weniger Energie verbrauchen. Das System ist also praktisch Opfer seines eigenen Erfolgs geworden. Die EU-Kommission will durch die neue Bewertung den Druck auf die Hersteller erhöhen, noch energiesparendere und effizientere Geräte zu entwickeln.

Zu Anfang kann diese neue Klassifizierung vielleicht ein wenig verwirrend für die Verbraucher sein, da die meisten Geräte in wesentlich schlechtere Kategorien fallen als bisher. So kann es sein, dass ein Kühlschrank, der bisher mit A+++ gekennzeichnet war, nach der neuen Kennzeichnung nur ein D erhält. Die neue Einstufung soll die tatsächliche Nutzung der Geräte besser widerspiegeln. Wichtig für den Verbraucher ist aber vor allem, dass die alten Energielabel nicht mit den neuen zu vergleichen sind. 

Sind die neuen Effizienzlabels besser als die alten?

Für den Verbraucher wird der Vergleich auf jeden Fall einfacher, da der Energieverbrauch leichter eingeschätzt werden kann, weil die Bewertung den tatsächlichen Nutzungsbedingungen im Haushalt besser entspricht.

Neue Ökodesign-Vorschriften

Ab 1. März treten ebenfalls eine Reihe von Ökodesign-Vorschriften in Kraft, die insbesondere die Reparierbarkeit von Geräten betreffen und die Hersteller dazu verpflichten, Reparateuren mindestens sieben bis zehn Jahre, nachdem Produkte bereits nicht mehr auf dem Markt sind, eine Reihe wichtiger Ersatzteile wie Motoren, Pumpen, Stoßdämpfer, Waschtrommeln usw. zur Verfügung zu stellen.

Auch für die Endnutzer müssen die Hersteller, nachdem ein Produkt vom Markt genommen wurde, mehrere Jahre lang bestimmte Ersatzteile wie Türen oder Scharniere und Dichtungen, die sich für kleinere Reparaturen in Eigenregie eignen, zur Verfügung stellen. Die maximale Lieferzeit für diese Teile beträgt 15 Arbeitstage nach der Bestellung.

Quelle: EU-Kommission, VZ-NRW

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Bildquellen:

  • Energieeffizienzklassen von A bis G: Adobe Photostock