Ab dem 1. September erscheinen auf den Verpackungen von Lampen neue Energielabels, wie es sie schon auf Waschmaschinen, Kühlschränken und Fernseher gibt. Die Verbraucherschutzzentrale sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Fortan gibt es nur noch die Effizienzklassen von A bis G mit entsprechender Farbskala von grün für besonders sparsam bis dunkelrot für wenig energieeffizient auch für Lampen und Leuchten.
Die Berechnungsgrundlage zur Vergabe der Labels wurde geändert, sodass die neuen Energielabels mit den bisherigen nicht mehr vergleichbar sind.
Was wird aus A+ oder A++?
„In unseren letzten Tests erhielten die besten Glühbirnen, die eine Leistung von 150 Lumen/Watt aufwiesen, ein A++ in der alten Klassifizierung. In der neuen bekommen sie nur ein mageres D“, schreibt Test-Achats in einem Beitrag.
Welche Angaben stehen auf dem Etikett?
Die Energieverbrauchskennzeichnung wird ab 1. September 2021 auf die Klassen A bis G gesetzt. Für den Vorgänger mit Plus-Zeichen gelten Übergangsfristen. Verbraucher können also für eine gewisse Zeit beide Ausführungen im Handel vorfinden.
Auf dem neuen Etikett stehen folgende Angaben:
- Name/Warenzeichen
- Modell (z.B. EAN)
- Skala der Energieeffizienzklassen mit verschiedenen Farbskalen von A bis G
- Energieverbrauch (kWh/1000h)
- QR-Code
- Energieeffizienzklasse des Produkts (in schwarz gekennzeichnet)
Der QR-Code ermöglicht für den Verbraucher den Zugriff auf alle Merkmale des Produkts.
Welche Übergangsfristen gelten für Händler?
Händler, die ihre Waren vor Ort verkaufen, haben eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Für den Online-Handel gilt allerdings eine Übergangsfrist von 14 Tagen.
Sind die neuen Effizienzklassen besser als die alten?
Für den Verbraucher wird der Vergleich auf jeden Fall einfacher, da der Energieverbrauch leichter eingeschätzt werden kann. Die Informationen auf dem Etikett sind klarer und deutlicher einzuschätzen. Zudem besteht die Möglichkeit mit dem QR-Code zusätzliche Informationen anzufordern.
Verbraucherschutzzentrale bedauert mangelnde Nachhaltigkeitsaspekte
„Wir als Verbraucherschutzzentrale finden es schade, dass der Ressourcenverbrauch oder die Langlebigkeit von Elektronikprodukten wie Fernseher, Kühlschränken oder Waschmaschinen nicht in diesen Katalog aufgenommen worden sind. Auch die Möglichkeit, ein Gerät zu reparieren ist nicht berücksichtigt worden. Da hat in meinen Augen die EU-Kommission einfach gepennt“, sagt VSZ-Geschäftsführer René Kalfa.
Bildquellen:
- Energie sparen: Adobe Photos