Dezember 08 2021
Mann mit einer Drohne

Neue Regeln für Drohnen

Drohnen sind mehr als nur Spielzeuge. Ihr Einsatzbereich wächst stetig. Man benutzt sie zum Filmen, für Aufklärungsflüge, für den Versand von Paketen und vieles mehr. Ein neues EU-Gesetz soll Gleichheit unter den Ländern schaffen. Die VSZ fasst Ihnen die wichtigsten Punkte zusammen.

Seit Januar 2021 gibt es eine neue EU-weite Gesetzgebung in Bezug auf den Umgang mit Drohnen. Diese neue Verordnung unterscheidet nicht mehr zwischen beruflicher Nutzung und Freizeitnutzung. Es gibt dafür nun 3 neue Kategorien: offen, spezifisch und zertifiziert. Für die meisten ist allerdings nur die Kategorie “Offen” wichtig.

“Spezifisch” richtet sich an professionelle Firmen mit speziellen Einsatzgebieten und “zertifiziert” ist nur für Unternehmen mit bemannten Flugtaxis wichtig. In beiden Kategorien sind die Drohnen schwerer als 25 kg, nur für den professionellen Einsatz vorgesehen und dürfen auch im kontrollierten Luftraum unterwegs sein.

Durch diese Vereinheitlichung ist es nun möglich, dass für Personen, die einen EU-Drohnen-Führerschein besitzen, dieser auch für alle anderen europäischen Länder gilt.

2 Arten von Drohnenführerschein kann man in Belgien durch eine Online-Weiterbildung bei der DGTA machen.

 

Kategorie „Offen“

In „Offen“ handelt es sich um Drohnen für den normalen Einsatz. Diese Kategorie wird zusätzlich noch in 5 verschiedene Zertifizierungsklassen aufgeteilt, C0 bis C4, wo größtenteils das Gewicht entscheidend ist.

Die folgende Grafik gibt einen kleinen Überblick über die Kategorie „Offen“:

Tabelle mit verscheidenen Klassen von Drohnen

Wenn man einfach nur ein bisschen im eigenen Garten rumfliegen (ohne Kamera), aber keine Registrierung und keinen Führerschein machen will, für den eignet sich dann nur eine Drohne der Kategorie C0.

 

Die Registrierung der Drohnen

Drohnen mit Kameras dürfen ohne Registrierung nicht mehr draußen fliegen, selbst auf offenem Feld nicht. Man kann sich online kostenlos bei der DGTA (Generaldirektion für Lufttransport) registrieren. Dort erhält man eine Registrierungsnummer, die zur Identifikation an der Drohne befestigt werden muss.

Diese Registrierung ist nicht nötig bei Spielzeugdrohnen oder Drohnen ohne Kamera mit einem Gewicht von weniger als 250 g.

 

Nicht überall ist das Fliegen erlaubt

Auch der Ort des Fluges soll gut gewählt sein. Flughäfen, militärische Sperrzonen oder Industrieanlagen sind tabu. An solchen Orten benötigt man eine Fluggenehmigung oder eine spezielle Ausrüstung. Für die private Nutzung darf man nur auf Privatgelände fliegen. Natürlich benötigt man auch hier die Erlaubnis des Eigentümers. Das Wichtigste: immer einen gesunden Abstand zu Gebäuden und Personen einhalten!

 

Der Respekt vor der Privatsphäre

Zu beachten ist auch, dass jede Person ein „Recht am eigenen Bild“ hat und dadurch auch die Verwendung und Verbreitung von Aufnahmen ihrer eigenen Person untersagen kann.

Trotz der vielen komplizierten Regelungen ist der Drohnenverkauf seit der Corona-Krise stark angestiegen. Viele Käufer lassen sich nicht registrieren und kennen die Vorschriften nicht, was zu ernsten Problemen führen kann. Wir raten jedem sich vor dem Kauf gut zu informieren und sich nach dem späteren Bedarf zu richten. Manchmal reicht auch schon die kleine Spielzeugdrohne.

 

Weitere Informationen zu Drohnen finden sie beim FÖD Mobilität und Transportwesen https://mobilit.belgium.be/fr/transport_aerien/drones

Allgemeine Regeln für Drohnenpiloten (Kategorie Offen)

  • Für jede Drohnenklasse gilt ein eigenes Mindestalter (kein Mindestalter für Spielzeugdrohnen ohne Kamera)
  • Die Drohne muss versichert sein
  • Flug nur in Sichtweite
  • Bis max. 120 m Höhe über dem Boden fliegen
  • Verbot von Nachtflügen
  • Bestimmte Zonen sind tabu (Flughäfen, Industriezonen, usw.)
  • Nicht zu nahe an Wohnhäusern und Personen fliegen
  • Keine Abwurfvorrichtungen (Bsp. Hochzeitsringe, Angelhaken,…)

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Bildquellen:

  • Tabelle Drohnen DE_08-12-21: A. Calles
  • Drohnen_2021: AdobeStock