Am 15. März ist Weltverbrauchertag und die VSZ nimmt dies zum Anlass, um die Verbraucher auf ein wichtiges Thema hinzuweisen: die steigenden Mietnebenkosten. In den kommenden 3 Wochen erklärt Ihnen die VSZ alles, was Sie über die Nebenkosten wissen sollten und worauf Sie dieses Jahr besonders achten müssen.
Gewöhnlich erhält jeder Mieter einmal im Jahr seine Mietnebenkostenabrechnung. Doch in diesem Jahr werden viele Menschen eine böse Überraschung erleben. Nicht nur die Erhöhung der Mieten durch die Indexierung, sondern auch ein Anstieg der Nebenkosten wird die Brieftasche vieler Verbraucher belasten.
Was sind die Mietnebenkosten?
Die Mietnebenkosten setzten sich aus mehreren zu zahlenden Leistungen zusammen, sei es nun Energieversorgung oder auch Instandhaltung und Unterhaltsreparatur des Mietobjektes. Es handelt sich dabei um einen Betrag, der zusätzlich zum Mietpreis anfällt und in den meisten Fällen durch eine monatliche Vorauszahlung festgelegt ist. Einmal im Jahr erstellt der Vermieter eine detaillierte Abrechnung und verrechnet die Anzahlungen mit dieser. Wurde zu viel angezahlt, wird dem Mieter die Differenz zurückerstattet. Ansonsten muss er den fehlenden Betrag nachzahlen und dieser kann 2022 umso größer ausfallen.
Die Mietnebenkosten enthalten immer den privaten Verbrauch und können aber darüber hinaus auch gemeinschaftliche Kosten umfassen, z. B. in einem Mehrfamilienhaus:
Der persönliche Verbrauch beinhaltet Ausgaben für Energie, wie z. B. für Wasser, Heizung und Strom. Es handelt sich dabei um die reellen Mietnebenkosten und diese werden gewöhnlich nach dem Verbrauch jedes einzelnen Mieters gemessen.
Die gemeinschaftlichen Kosten sind die Kosten, die an den gemeinschaftlich genutzten Räumen oder für den Unterhalt von Heizung, Schornstein, etc. entstehen. Darunter würde auch die Bezahlung des Hausmeisters, die Gartenpflege sowie die Wartung des Aufzugs und der Rauchmelder fallen.
Mieter oder Vermieter? Wer zahlt was?
Wenn es keine vertragliche Regelung gibt, muss der Vermieter für alle Kosten aufkommen, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Der Mieter muss alle Ausgaben bezahlen, die die Nutzung des Mietobjekts betreffen. Einige Kosten, wie Verwaltungskosten oder die Gebäudeversicherung, dürfen nur auf den Mieter weitergeleitet werden, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Auf keinen Fall dürfen vom Mieter die Kosten für den Immobilienvorabzug gefordert werden!
Mietnebenkosten sorgen immer wieder für Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Deshalb müssen klare Grenzen gesetzt werden. Wenn es sich um kleine Unterhaltsreparaturen handelt, wie die Wartung der Heizung, muss der Mieter bezahlen. Bei größeren Arbeiten, wie einem Defekt der Heizanlage, wird der Vermieter zur Kasse gebeten.
Einige Beispiele (wenn nicht anders vertraglich vorgesehen)
Kein Urlaub wegen zu hoher Energiekosten?
Neben den Energiepreisen, den Lebenshaltungskosten und der Indexierung der Mietpreise werden auch die Mietnebenkosten 2022 steigen. Die Kosten für die Energieversorgung werden am stärksten zu Buche schlagen, aber auch die anderen Leistungen wie Reinigung und Instandhaltung steigen im Preis. Alles wird teurer und es ist noch kein Ende in Sicht. Das ist Fakt.
Anfang des Jahres ging man eigentlich von einer Beruhigung der Energiepreise im Frühjahr 2022 aus. Der Ukraine-Krieg feuerte die Preise aber weiter an. An eine genaue Prognose der Entwicklung ist kaum zu denken. Den einzigen sicheren Schritt, den die Verbraucher nun tun können, ist sparen.
Bitte planen Sie voraus! Es ist anzuraten, einen Teil Ihres verfügbaren Einkommens für Heizung, Strom und Gas vorzusehen.
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