Schuldnerberatung

Zielsetzung des Dienstes

  • Überschuldeten Personen bei ihrem Weg aus der Überschuldung beratend zur Seite stehen und gemeinsam nach neuen Lösungen suchen.
  • Wir vergeben keine Kredite.

 

Wie läuft die Schuldnerberatung ab?

1. Phase

  • Bei einem Erstgespräch geht es darum, den Kontext der Überschuldungssituation zu erfassen (Art der Schulden, Entstehung der Schulden, usw.…)
  • Außerdem werden die Aufgaben des Dienstes erläutert und die Ziele der gemeinsamen Arbeit in einem bestimmten Zeitraum festgelegt

 

2. Phase

In einem zweiten Schritt wird die Situation genauer unter die Lupe genommen. Dazu werden Sie zwei Dokumente ausfüllen, die der Schuldnerberater Ihnen aushändigt.

  • Das erste Dokument ist die so genannte Haushaltstabelle, in der alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben notiert werden.
  • Das zweite Dokument ist eine Liste der Gläubiger. In diese Liste werden folgende Angaben eingetragen: alle Gläubiger mit Adressen, deren Vertreter (Gerichtsvollzieher, Inkassobüros,…), die dazugehörigen Referenznummern, die Höhe der ausstehenden Schuld, schon vereinbarte Raten und die von den Gläubigern getroffenen Maßnahmen.

 

3. Phase

In einer dritten Phase informiert der Berater Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Entschuldung und deren Folgen. Sie entscheiden frei, welchen Weg Sie gehen.

 

4. Phase

Jetzt wird mit den verschiedenen Gläubigern verhandelt. Diese Aufgabe übernimmt der Schuldnerberater, wobei jedoch alle Entscheidungen von Ihnen getroffen werden.

 

5. Phase

Die letzte Phase wird eine Rücksprache mit Ihnen sein. Diese dient dazu, den bisherigen Verlauf der Zusammenarbeit zu beurteilen und eventuell zu verbessern. Außerdem wird die aktuelle Lage nach dem in der Anfangsphase festgesetzten Ziel bewertet.

Ihr Ansprechpartner

Die Schuldnerberater:

  • Mario LEYENS
  • Marie-Christine CALMANT

nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter:

Tel. 087/59 18 50 oder schuldnerberatung@vsz.be

Wichtige Hinweise

  • Der Schuldnerberatungsdienst arbeitet in Ihrem Interesse und verteidigt Ihren Standpunkt.
  • Informationen, die Sie dem Schuldnerberater geben, werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrem Einverständnis an die Gläubiger weitergeleitet.
  • Die Schuldnerberater sind an das Berufsgeheimnis gebunden.