Die VSZ nennt einen Lösungsvorschlag in fünf Schritten.
Jeder Kauf einer Ware oder Dienstleistung setzt einen (schriftlichen oder mündlichen) Vertrag voraus. Jeder Vertrag betrifft mindestens zwei Parteien: den Verkäufer und den Käufer. Jede Partei hat ihre Rechte und Pflichten: Der Verkäufer muss die Ware oder Dienstleistung wie vertraglich vorgesehen liefern und der Käufer muss den vereinbarten Preis dafür bezahlen. Dies alles ist in Belgien gesetzlich geregelt und im Gesetz über die Handelspraktiken vom 6.4.2010 im Zivilgesetzbuch festgehalten.
Sie kaufen eine Ware und stellen im Nachhinein fest, dass sie Mängel aufweist.
Was Sie tun können – in 5 Schritten:
- Sie wenden sich an den Verkäufer und erklären, aus welchem Grund Sie unzufrieden sind. Wenn Ihre Argumente berechtigt sind, können Sie erwarten, dass der Verkäufer die Ware repariert, ersetzt, einen Preisnachlass anbietet oder den Kaufpreis zurückerstattet. Zufriedene Käufer sind immer im Sinne des Verkäufers. Manchmal jedoch geht er nicht auf Ihre Klage ein und tut sie als unbegründet ab. Oder er schlägt Ihnen etwas anderes vor als Sie erwartet hatten, zum Beispiel einen Preisnachlass an Stelle einer Rückerstattung des Kaufpreises. In diesem Fall können Sie abwägen, ob Sie auf seinen Vorschlag eingehen möchten oder unnachgiebig bleiben, wenn Sie der Auffassung sind, dass er im Unrecht ist. Verlieren Sie jedoch nicht aus den Augen, dass eine gütliche Einigung immer der einfachste, günstigste und schnellste Weg zu einem befriedigenden Ergebnis ist. Oft ist ein Kompromiss, der beide Parteien zufrieden stellt, die beste Lösung.
- Wenn kein Kompromiss möglich ist, haben Sie eine deutliche Forderung, die Sie schriftlich niederlegen sollten: Schreiben Sie einen Brief an den Verkäufer, worin Sie alle Fakten darlegen. Legen Sie eine Kopie der wichtigsten Unterlagen bei (wie den Kassenzettel, die Rechnung oder den Bestellschein). Beispiel: Am 26. Mai habe ich einen Toaster gekauft und beim ersten Gebrauch vier Tage später musste ich feststellen, dass der Auswurfmechanismus nicht einwandfrei funktioniert. Am 31. Mai habe ich dem Verkäufer diesen Mangel gemeldet, der meine Reklamation als unbegründet abtat.
- Vermerken Sie deutlich, was Sie als Entschädigung fordern. Seien Sie vernünftig in Ihren Forderungen, dann sind die Erfolgsaussichten größer. Zum Beispiel: Ich möchte, dass Sie meinen Toaster binnen 10 Arbeitstagen durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen oder reparieren.
- Nennen Sie ausdrücklich ein Datum, bis zu dem Sie eine Rückmeldung erwarten. Angemessene Fristen sind zum Beispiel 10 Arbeitstage oder 14 Tage. Schicken Sie den Brief per Einschreiben an den Verkäufer. Wenn Sie den Namen des Geschäftsführers oder Chefs kennen, können Sie den Brief an ihn persönlich richten.
- Falls Sie keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie bei der VSZ kostenlose weitere Informationen erhalten. Kopieren Sie die wichtigsten Unterlagen (Kassenzettel, allgemeine Geschäftsbedingungen, Ihren Brief, eventuell die Antwort…). Unsere Berater überprüfen Ihre Akte und informieren Sie über Ihre Rechte als Verbraucher.
Bleibt der Verkäufer uneinsichtig, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle, Schiedsstelle oder einen Ombudsdienst wenden, die in gewissen Sektoren bestehen und eine effiziente Lösung bieten, welche sowohl Zeit sparend als auch kostengünstig ist. Besteht eine solche Möglichkeit nicht, kann ein Anwalt Sie über die Durchführbarkeit eines eventuellen juristischen Verfahrens informieren.