Bei verpackten Lebensmittel muss laut Gesetz eine Kennzeichnung über die Haltbarkeit vermerkt sein: entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum. Doch viele Menschen kennen den kleinen Unterschied gar nicht. Die Verbraucherschutzzentrale erklärt es Ihnen genauer. Avez vous trouvé cette information utile ? Geben Sie Ihre Meinung ab