In den vergangenen Wochen wurde erläutert, was Mietnebenkosten sind und wie eine Abrechnung auszusehen hat. In ihrem letzten Artikel erklärt Ihnen die VSZ, wie die Mietnebenkosten in Anzeigen und Verträgen aufgezählt werden sollten und was es beim Immobiliensteuervorabzug zu beachten gibt. Avez vous trouvé cette information utile ? Geben Sie Ihre Meinung ab