Im Gegensatz zur Situation in anderen Ländern gibt es derzeit in Belgien keine staatliche Entschädigung für Bürger, die Migranten aus der Ukraine aufnehmen. Der vorübergehende Schutzstatus ermöglicht den Zugang zu sozialen Rechten, zum Arbeitsmarkt, zum Integrationseinkommen durch das ÖSHZ, zur Krankenversicherung usw., doch bis diese Schritte erfolgreich abgeschlossen sind, dauert es ein wenig.
Zunächst müssen die Migranten sich zum Heyzel begeben, um eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz zu erhalten. Anschließend müssen sie bei der Gemeinde ihres Wohnortes vorstellig werden, um ihre Eintragung ins Ausländerregister zu beantragen und eine A-Karte zu erhalten.
Sobald sie sich bei der Gemeinde gemeldet haben, können die Migranten beim ÖSHZ Sozialhilfe in Höhe des Eingliederungseinkommens (früher Minimex) beantragen. Das ÖSHZ hat 30 Tage Zeit, um seine Entscheidung zu treffen. Das bedeutet, dass es einige Wochen dauern kann, bis alles geregelt ist. So sind die Migranten möglicherweise während dieser Zeit finanziell auf Sie angewiesen, auch wenn das ÖSHZ dringende Hilfen gewährt.
Wenn Sie einen oder mehrere ukrainische Staatsangehörige in Ihrer Wohnung beherbergen oder eine ganze Unterkunft zur Verfügung stellen, ist es zulässig, eine Entschädigung auszuhandeln, die zur Deckung der durch die Bereitstellung entstehenden Kosten dient. Durch den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit den aufgenommenen Personen können die praktischen Modalitäten der Unterbringung festgelegt werden (Dauer, Beteiligung an den Kosten für Wasser, Gas, Strom usw.).
Es ist ratsam, eine Nutzungsentschädigung festzulegen, die sich auf maximal 20 % des Einkommens beläuft, das der oder die Nutzer beziehen. Selbstverständlich muss hierbei die besondere Situation der Gastfamilie in Bezug auf das erzielte Einkommen und die zur Verfügung gestellte Immobilie berücksichtigt werden. Die Aufnahme dieser Personen beruht auf Hilfsbereitschaft. Die erhaltene Entschädigung deckt die zusätzlichen Kosten, die der Eigentümer zu tragen hat, und darf keinesfalls einer Miete gleichkommen, da sonst im Streitfall die Gefahr besteht, dass die Vereinbarung über die prekäre Besetzung in einen Mietvertrag umqualifiziert wird.
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