Dezember 28 2020

Umtausch: So funktioniert’s

Gerade jetzt nach Weihnachten bietet sich für so manchen die Möglichkeit, sein „unpassendes“ Weihnachtsgeschenk umzutauschen. Aber ist das immer so einfach? Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Umtausch achten sollten.

Gibt es ein allgemeines Recht auf Umtausch? 

Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Im Grunde genommen handelt es sich um einen rechtskräftigen „Vertrag“, von dem weder der Käufer, noch der Verkäufer zurücktreten kann.  Kauft der Kunde zum Beispiel ein Kleidungsstück in einem Geschäft und zu Hause fällt ihm auf, dass es nicht passt, muss der Verkäufer es nicht zurücknehmen. In der Praxis ist es jedoch so, dass viele Händler aus Kulanz einem Umtausch zustimmen, aber mit der Rückerstattung des Kaufpreises kann der Kunde in den wenigsten Fällen rechnen.

Wann ist ein Umtausch unproblematisch und wann wird er schwierig?

Man sollte auf jeden Fall das Produkt in der Originalverpackung wieder zurückgeben und den Kassenzettel vorlegen können. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollt der Kunde sich vor dem Kauf über eventuelle Umtauschmöglichkeiten informieren.

Gibt es eine Umtauschfrist?

Da es kein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt, gibt es auch keine gesetzliche Frist. Nimmt der Händler die Ware zurück, kann er bestimmen, innerhalb welcher Frist er dies tut.

Gibt es eine gesetzliche Gültigkeit von Gutscheinen?

Nein, die gibt es nicht. Auch hier gelten die Regeln, die der Händler festlegt. Das heißt: Steht eine Frist auf dem Gutschein, so ist diese bindend. Steht keine Frist drauf, bleibt der Gutschein immer gültig.

Wie sieht die Lage bei Onlinebestellungen aus? Gibt es etwas zu beachten?

Hier ist die Rechtslage etwas anders: Der Käufer kann innerhalb von 14 Kalendertagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, das heißt von seinem Kauf zurücktreten. Die Frist von 14 Tagen beginnt am Tag nach Erhalt der Ware. Der Verkäufer muss vor Ablauf der Frist schriftlich über den Widerruf informiert werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer 14 Tage Zeit, die Zahlungen zurückzuerstatten.

Wenn der Verkäufer die Übernahme der Kosten für die Rücksendung der Ware nicht anbietet, muss der Käufer diese Kosten selbst tragen. 

Es gibt aber einige Ausnahmen: Das Rückgaberecht gilt nicht für Lebensmittel oder Datenträger wie CDs oder DVDs, deren Verpackungsfolie entfernt wurde. Eine weitere Ausnahme ist zum Beispiel die Einzelanfertigung, wie eine Stempelgravur.

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