Juli 01 2020

Unseriöse Gewinnversprechen beim Möbelkauf

Die Verbraucherschutzzentrale VoG warnt vor dubiosen Gewinnversprechen beim Möbelkauf.

Derzeit nimmt die VSZ vermehrt Klagen von Verbrauchern entgegen, die Opfer von dubiosen Gewinnversprechen geworden sind.

Die Masche!

Die betroffenen Personen erhalten einen Telefonanruf mit der Aufforderung, ein Geschenk oder einen Gewinn abzuholen. Im Fokus stehen vor allen Dingen ältere Menschen. Nehmen diese dann die Einladung am Telefon an, erhalten sie einige Tage später schriftlich eine Bestätigung, um ihre Geschenke und auch den angeblichen Gewinn in Form einer Reise abzuholen. Dies ist aber nur ein Vorwand: Es geht um den Verkauf von Möbeln.

Einmal vor Ort, wird der Verbraucher nach seiner Einladung gefragt unter dem Vorwand, an einer Verlosung teilzunehmen. Während der Verbraucher auf sein Geschenk oder seinen Gewinn wartet, wird er eingeladen, einen Blick in den Ausstellungsraum zu werfen. Die Verkäufer sind mit allen Wassern gewaschen und versprechen erhebliche Rabatte, wenn am Tag selbst noch eingekauft wird.

Dabei wenden die Betrüger auch aggressive Verkaufsmethoden an. Der Druck sei dann so hoch, dass man das Geschäft nicht ohne Möbelkauf verlässt, sagen die Betroffenen. Und im Nachhinein stellen sie fest, dass das Angebot gar nicht so gut war und man überteuert eingekauft hat.

„Das versprochene Geschenk wird meistens nur unter der Bedingung ausgehändigt, dass man etwas kauft“, so der Tenor.

Aggressive und irreführende Verkaufsmethoden

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden, die  in besagtem Falle Anwendung finden: Die Informationen zum Preis sind zum Teil irreführend und das Verhalten der Verkäufer kann als aggressiv bezeichnet werden, wenn er zum Beispiel darauf drängt, dass der Verbraucher die angebliche Reise nur gewinnen kann, wenn er etwas kauft.

Was kann der Verbraucher tun?

  •  bei Gewinnversprechen, ohne dass man an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, sofort den Hörer auflegen.
  • den Fall der Wirtschaftsinspektion melden: https://pointdecontact.belgique.be/meldpunt/
  • sich bei auf jeden Fall bei der Verbraucherschutzzentrale melden, wenn man einen Anruf in dieser Angelegenheit erhalten hat.

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