Die digitale Kluft in Belgien ist nach wie vor groß und wurde im Zusammenhang mit der Corona-Krise verstärkt in den Blickpunkt gerückt. Fast 10 % aller Belgier haben immer noch keinen Zugang zum Internet. Insbesondere die Gruppen mit einem niedrigen Einkommen hinken hinterher.
Neben dem Mangel an digitalen Grundkenntnissen scheinen auch die Kosten für viele Familien oft ein Hindernis darzustellen, um sich einen Internetanschluss zu leisten oder die erforderliche Hardware zu kaufen. In diesem Zusammenhang können Sozialtarife vielen Familien die nötige Unterstützung bieten. Das derzeitige System der Sozialtarife für Telekommunikation ist jedoch unzureichend, da es die Mehrheit der Zielgruppe nicht erreicht und in Bezug auf die Modalitäten ist es darüber hinaus ebenfalls unzureichend.
In dieser Hinsicht unterstützen die Verbraucherorganisationen die geplante Reform der Sozialtarife für Telekommunikation, zu der das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (IBPT) im Auftrag von Minister De Sutter eine öffentliche Konsultation eingeleitet hat. Wenn sichergestellt wird, dass die Gewährung des Sozialtarifs künftig automatisch erfolgt, werden viele Familien erreicht, die derzeit nichts von ihrem Recht auf diese Maßnahme wissen. Ein großer Schritt zur Überwindung der digitalen Kluft, so die Verbraucherorganisationen. Sie sind jedoch auch der Ansicht, dass die Reform nicht weit genug geht und auch erhebliche Schlupflöcher enthält. Sie fordern daher zusätzliche Bestimmungen:
- Obwohl wir es begrüßen, dass Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, ist es besser einen gemeinsamen Sozialtarif für die Mobilfunk- und Festnetzkommunikation für alle Anspruchsberechtigten des Sozialtarifs vorzusehen. Für viele Menschen wird die mobile Kommunikation immer mehr zu einer Notwendigkeit.
- Bewohner von Pflegeheimen sind explizit ausgeschlossen, wenn sie nicht ein individuelles Abonnement für ihr Zimmer abschließen. Wir fordern, dass der Sozialtarif über ihren Zimmernachweis gewährt wird, der Kosten für die Telekommunikation enthält. Darüber hinaus sollten sie ebenfalls die Möglichkeit haben, sich für einen sozialen Mobilfunktarif zu entscheiden.
- Wir fordern, dass eine rückwirkende Option eingeschlossen wird, oder alternativ, dass der Bearbeitungszeitraum für die Gewährung des Sozialtarifs auf maximal einen Monat begrenzt wird. Wir schlagen ebenfalls zwei alternative Optionen für die Aktualisierung der Tarife vor: Einerseits die gleiche Methodik wie 2005 anzuwenden, d. h. 50 % der aktuellen Kosten des Abonnements für einen Festnetzanschluss bei Proximus zu nehmen und diese als maximale Obergrenze zu verwenden. Die derzeitigen Kosten für ein Abonnement betragen 24,13 €, sodass die maximale Obergrenze demnach 12,32 € betragen würde. Andererseits sind wir der Meinung, dass ein Internetabonnement bei der Bestimmung der Ermäßigung des Sozialtarifs mehr Gewicht haben sollte als die Kosten für das Abonnement eines Festnetztelefonanschlusses. Die Verbraucher nutzen Jahr für Jahr immer weniger feste Telefonanschlüsse. Die jährlichen ARPU-Zahlen (Average Revenue Per User) zeigen, dass ein durchschnittlicher Verbraucher im „Standalone“-Segment (nur Einzelabonnements) 31,50 € pro Monat generiert. Wenn man die Halbierung auf diese Zahl anwendet, kommt man auf eine maximale Obergrenze von 15,75 €.
- Wir unterstützen die geplante jährliche Indexierung der Beträge, die auf dem geglätteten Gesundheitsindex basieren. Allerdings gehen diese Beträge auf Juni 2005 zurück, was bedeutet, dass eine Anpassung an die Entwicklung des Gesundheitsindexes seit Juni 2005 erforderlich ist. Insofern müssten die aktuellen Beträge zuerst um 37,08 % erhöht werden.
Darüber hinaus ist eine weitere Erhöhung in Zukunft wünschenswert, wenn der Verbraucherpreisindex zeigt, dass der Preisanstieg in den relevanten Produktgruppen innerhalb von COICOP 08.3 (Telefon- und Faxdienstleistungen) höher war als die Entwicklung des Gesundheitsindexes.
Die Verbraucherorganisationen fordern dringend, dass diese Verbesserungspunkte in die Reform einbezogen werden, um eine umfassende Lösung zu finden, die für die Überwindung der digitalen Kluft notwendig ist. Wir fordern den Minister auf, sich ausdrücklich dazu zu verpflichten, die Zahl der Menschen ohne Internetzugang bis zum Ende der Legislaturperiode zu halbieren. Das Erreichen dieses ehrgeizigen Ziels wäre ein wichtiges Signal dafür, dass wir in unserer wohlhabenden Gesellschaft niemandem das Recht verwehren auf den fahrenden digitalen Zug aufzuspringen.
BAPN, Beweging.net, CGSLB, CSC, FGTB, de Gezinsbond, MOC, les Mutualités Chrétiennes (MC), Test-Achats und die VSZ.
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