Ein Erlass des Verfassungsgerichtshofes vom 15. März 2018 hat den wallonischen Indexsprung auf die Mieten außer Kraft gesetzt. Ab April soll wieder ganz „normal“ indexiert werden.
Zur Erinnerung: Um die Kaufkraft der Mieter zu stärken, wurde durch ein Dekret ein Indexsprung für die Wallonie ins Leben gerufen. Der Indexsprung betraf die Mietverträge für Hauptaufenthaltsorte, die am 1. April 2016 in Kraft waren. Es ging darum, während eines Jahres nicht mehr indexieren zu dürfen. Diese Verschiebung um ein Jahr sollte bis zum Ende des Mietvertrags weitergeführt werden. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt immer mit einem Jahr „Verspätung“ indexiert werden sollte.
Das Dekret der Wallonischen Region war eine Antwort auf das nationale Gesetz bezüglich des Indexsprungs auf die Gehälter. Doch nicht nur Mieter, auch Vermieter waren von dem Indexsprung auf die Gehälter betroffen. Die Vermieter fühlten sich somit diskriminiert und doppelt bestraft: weniger Gehalt und weniger Miete. Also hat das „Syndicat national des propriétaires et copropriétaires“ eine Berufungsklage eingereicht, um dieses Dekret widerrufen zu lassen.
Und nun?
Nach dem 31. März 2018 werden die Mietpreise wieder „normal“ indexiert und dies ab dem nächsten Jahrestag des Vertrags. Um keine Verwirrung zu stiften, wurde beschlossen, dass der Indexsprung nicht rückwirkend aufgehoben wird, also keine Mietrückstände gefordert werden dürfen.