Die Verbraucherschutzzentrale VoG warnt vor Abzocke durch Online-Branchenbücher in Ostbelgien.
Schon seit geraumer Zeit flattern vor allem kleinen Gewerbetreibenden oder Handwerksbetrieben in der Deutschsprachigen Gemeinschaft so genannte Auftragsformulare ins Haus, auf denen ein Zwei- oder sogar Dreijahresvertrag für eine Anzeige in einem Online-Branchenverzeichnis angeboten wird.
Die Masche läuft seit Jahren – und fordert doch immer wieder neue Opfer. Die Betroffenen erhalten per Post, Fax oder via E-Mail eine Aufforderung, die Daten und Koordinaten ihres Unternehmens zunächst zu überprüfen, das Dokument zu unterschreiben und zurückzusenden. Sobald aber das Dokument unterzeichnet und abgeschickt wurde, ist ein Vertrag in Kraft getreten, der den Verbraucher meist über 2 oder 3 Jahre bindet – meist mit überzogenen Kosten.
Tipp: Nicht unterschreiben und nicht zahlen!
„Unterschreiben Sie nicht und zahlen Sie nicht“, lautet die Aufforderung der VSZ. Verbraucher, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten aufmerksam die Details und vor allen Dingen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Widersprüchliche Informationen werden oft schon zu Beginn entdeckt.
Was tun, wenn Mann/Frau unterschrieben hat?
Der geschädigte Kunde kann Klage beim FÖD Wirtschaft einreichen oder sich auch an die Verbraucherschutzzentrale VoG wenden. Ein Verfahren vor Gericht kann auch angestrengt werden.
Nützliche Adressen:
- Verbraucherschutzzentrale VoG: Neustraße 119, 4700 Eupen, Tel. 087/59 18 50, Mail: verbraucherrecht@verbraucherschutz.be
- FÖD Wirtschaft: rue du Progrès 50, 1210 Brüssel, Tel. +32 800 120 33, Fax: +32 800 120 57,
- Mail: info.eco@economie.fgov.be