Die VSZ verzeichnet vermehrt Klagen von Verbrauchern über Vertreter des Energieanbieters Luminus, die die Coronavirus-Pandemie als Verkaufsargument ausnutzen.
Im Fokus stehen Haustürgeschäfte. „Die Vertreter wollen keine maßgeschneiderte Dienstleistung verkaufen, sondern dem Verbraucher einen Energievertrag auf die Nase binden, um später die Provision zu kassieren. Da kommt ihnen die Coronavirus-Pandemie als Argument ganz gelegen“, sagt Pressereferent Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale.
Nach Angaben des Ombudsdienstes für Energie sind die Klagen über Energieanbieter 2019 regelrecht explodiert. So verzeichnete der Ombudsdienst im vergangenen Jahr 804 Fälle. 2014 waren es nur 178. Unter den ersten taucht immer wieder der Name Luminus auf.
Je mehr Verträge, desto größer der Verdienst
Nach Angaben von RTL nutzen Energieanbieter die Dienste von Dritten im Rahmen einer PR-Kampagne. Dazu gehört auch das Haustürgeschäft. Diese Dienstleister werden allerdings in der Regel nur auf Provisionsbasis bezahlt: je mehr Verträge, desto größer der Verdienst.
So werden oft auch unlautere Verkaufspraktiken an den Tag gelegt. In vielen Fällen nutzen die Vertreter die Unerfahrenheit des Verbrauchers schamlos aus. Dazu gehört oft, dass sie persönliche Daten als Vorwand für die Durchführung einer Simulation nutzen. In Wirklichkeit werden diese Daten aber benötigt, um einen Vertrag abschließen zu können. In manchen Fällen hat der Verbraucher nur seine Daten gegeben in der Hoffnung, ein Angebot zu erhalten. Doch kurz darauf erhielt er einen gültigen Vertrag.
Ein besonderes Merkmal dieser Verkaufspraktiken ist auch, dass die Vertreter nie nach dem aktuellen Energievertrag und nach dem aktuellen Verbrauch fragen. Beides ist aber nötig, um einen glaubwürdigen Vergleich anstellen zu können.
Die Verbraucherzeitschrift Test-Achats möchte, dass Haustürgeschäfte für Energieanbieter generell verboten werden. Allerdings erlaubt das europäische Recht solche Praktiken.
Was tun?
- Keinen Vertrag an der Haustüre abschließen.
- Keine persönlichen Daten preisgeben.
- Hat der Verbraucher dennoch einen Vertrag unterschrieben, so hat er die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
- Bei unlauteren Praktiken hat der Verbraucher auch die Möglichkeit, seine Klage der FÖD Wirtschaft mitzuteilen. Und zwar bei der Meldestelle: https://pointdecontact.belgique.be/meldpunt/de/disclaimer;jsessionid=01syFdVrfVcvPbbsH6FZVKnJ.sfiniasjboss1p