Februar 27 2023

Vorsicht vor Luminus-Vertretern

Die VSZ verzeichnet in letzter Zeit vermehrt Klagen von Verbrauchern über Vertreter des Energieanbieters Luminus. Im Fokus stehen Haustürgeschäfte. Um was für eine Masche es sich genau handelt, erklärt Ihnen die VSZ in diesem Artikel.

„Die Vertreter wollen keine maßgeschneiderte Dienstleistung verkaufen, sondern dem Verbraucher nur einen Energievertrag auf die Nase binden, um später die Provision zu kassieren.“, sagt Bernd Lorch, Geschäftsführer der Verbraucherschutzzentrale.

Diese Masche ist nicht neu. Schon 2019 und zu Beginn der Coronakrise traten vermehrt Verbraucher an die VSZ heran und beklagten sich über diese Vertreter und ihre undurchschaubare Verkaufstaktik. Ein Name, der immer wieder auftauchte, war Luminus.

Je mehr Verträge, desto größer der Verdienst

Nach Angaben von RTL nutzen Energieanbieter die Dienste von Dritten im Rahmen von PR-Kampagnen. Dazu gehört auch das Haustürgeschäft. Diese Dienstleister werden allerdings in der Regel nur auf Provisionsbasis bezahlt: je mehr Verträge, desto größer der Verdienst.

So werden oft auch unlautere Verkaufspraktiken an den Tag gelegt. In vielen Fällen nutzen die Vertreter die Unerfahrenheit des Verbrauchers schamlos aus. Dazu gehört oft, dass sie persönliche Daten als Vorwand für die Durchführung einer Simulation nutzen. In Wirklichkeit werden diese Daten aber benötigt, um einen Vertrag abschließen zu können. In manchen Fällen hat der Verbraucher nur seine Daten gegeben in der Hoffnung, ein Angebot zu erhalten. Doch kurz darauf erhielt er einen gültigen Vertrag.

Ein besonderes Merkmal dieser Verkaufspraktiken ist auch, dass die Vertreter nie nach dem aktuellen Energievertrag und nach dem aktuellen Verbrauch fragen. Beides ist aber nötig, um einen glaubwürdigen Vergleich anstellen zu können.

Die Verbraucherzeitschrift Test-Achats möchte, dass Haustürgeschäfte für Energieanbieter generell verboten werden. Allerdings erlaubt das europäische Recht solche Praktiken.

Was tun?

  • Keinen Vertrag an der Haustüre abschließen.
  • Keine persönlichen Daten preisgeben.
  • Hat der Verbraucher dennoch einen Vertrag unterschrieben, so hat er die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
  • Bei unlauteren Praktiken hat der Verbraucher auch die Möglichkeit, seine Klage der FÖD Wirtschaft mitzuteilen. Und zwar bei der Meldestelle: https://pointdecontact.belgique.be/meldpunt/de/disclaimer

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