Juni 18 2018

Vorsicht, wenn der Vertreter klingelt

Ob es nun der Vertreter vor der Tür oder der nette Mann am Telefon ist, der einem eine Dienstleistung oder eine Ware aufschwatzen möchte, von einem Vertragsabschluss zwischen Tür und Angel kann die VSZ nur abraten.

Lassen Sie sich von Vertretern bloß nicht unter Druck setzen oder einschüchtern! Vermeiden Sie voreilige Entscheidungen. Es besteht kein Grund zur Eile. Überlegen Sie lieber zweimal, ob das Angebot wirklich Ihren Bedürfnissen entspricht und prüfen Sie, ob die Ware oder die Dienstleistung nicht zu einem günstigeren Tarif auf dem Markt zu finden ist.

Vergessen Sie nicht, dass dem Vertreter nicht daran gelegen ist, Ihnen eine maßgeschneiderte Dienstleistung zu verkaufen. Er will lediglich ein Maximum an Verträgen an den Mann bringen, denn danach wird er bezahlt. So manches Mal werden die Zahlen schön geredet, nur um einen neuen Kunden an Land zu ziehen.

Haben Sie dennoch einen Vertrag abgeschlossen, haben Sie die Möglichkeit, diesen innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen, das heißt rückgängig zu machen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Ein Einschreiben ist nicht notwendig, doch Sie müssen den Versand des Schreibens beweisen können (z.B. mit einer E-Mail oder einem Fax).

Der Verkäufer muss dann alle Zahlungen, einschließlich Lieferkosten, binnen vierzehn Tagen ab Datum des Widerrufs zurückzahlen. Die Ware müssen Sie innerhalb derselben Frist zurücksenden. Aber Vorsicht: Die Rücksendekosten müssen nicht vom Verkäufer getragen werden.

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