August 27 2018

Was darf der Vermieter über den Mieter wissen?

Das neue Wallonische Dekret zu Wohnmietverträgen, das am 1. September 2018 in Kraft tritt, beschäftigt sich auch mit dem Thema, welche Daten der Vermieter vom seinem zukünftigen Vermieter verlangen darf und worauf er achten muss.

So kann der Eigentümer einer Mietwohnung den potentiellen Mieter nicht nur nach den üblichen personellen Angaben wie Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse fragen, sondern auch um Angaben über seine familiäre Situation bitten, d.h. ob er verheiratet ist oder mit jemanden zusammenlebt.

Darüber hinaus hat der Vermieter das Anrecht, den Mieter nach finanziellen Ressourcen zu fragen und gegebenenfalls die entsprechenden Belege für die Zahlung der letzten drei Mieten zu verlangen. Mit anderen Worten: Er darf sich erkundigen, ob
der Mieter sich diese Mietwohnung überhaupt leisten kann.

Diskriminierung

Besonders wichtig ist allerdings, dass der Vermieter seine Wahl unabhängig von Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, Geschlecht, Geburtsort, Gesundheitszustand, Religion, politischer Überzeugung oder Vermögenslage trifft.

Sollte sich der potentielle Mieter nämlich diskriminiert fühlen, kann er sich beim Zentrum für Chancengleichheit melden und beraten lassen. Liegt der Beweis einer Diskriminierung vor, unternimmt das Zentrum für Chancengleichheit alle möglichen Schritte, um eine Entschädigung beim Vermieter zu erwirken.

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