November 09 2018

Wer bezahlt die Beerdigung?

Eine Beerdigung kostet durchschnittlich zwischen 4.000 und 6.000 Euro je nach Region und gewünschten Leistungen. Aber wer bezahlt, wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Unkosten zu decken? Die VSZ gibt Auskunft.

Wenn ein Nachlass mehr Schulden als Aktiva enthält, sollten die Erben auf die Erbschaft verzichten. So erhalten sie zwar nichts, aber sie müssen auch nichts bezahlen. Wer übernimmt aber in diesem Fall die Bestattungskosten?

Bei Unterschrift zahlen!

Häufig kommt es vor, dass eine vertraute Person des Verstorbenen, ob nun verwandt oder auch nicht, das Bestattungsunternehmen beauftragt die Beerdigung zu organisieren. Wenn sie in ihrem eigenen Namen den Bestellschein unterschrieben hat, muss sie allein für die Bezahlung der Rechnung geradestehen, auch wenn sie im Nachhinein auf die Erbschaft verzichtet. Bei einer defizitären Erbschaft sollte der Bestellschein daher mit „im Namen des Nachlasses von X“ (Name des/der Verstorbenen) unterschrieben werden oder gemeinsam mit den anderen Erben

Der Ausgang einer Klage ist unsicher!

Hat die Person, die den Bestellschein unterschrieben hat und die Bestattungskosten begleichen musste, eine Möglichkeit gegen die Kinder des/der Verstorbenen zu klagen?  Hier gehen die Meinungen auseinander. Manche Richter sind der Auffassung, dass ein Kind, das auf das Erbe verzichtet hat, nichts mit der Erbschaft zu tun hat und somit auch nichts schuldet. Andere Richter wiederum stützen sich auf die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern, wenn diese notleidend sind. Diese Richter vertreten die Auffassung, dass die Kinder sich an den Beerdigungskosten beteiligen müssen, sofern die Bedingungen des Gesetzes erfüllt sind, d.h. wenn der/die Verstorbene notleidend war und die Kinder in der Lage sind, die Bestattungskosten zu übernehmen, selbst wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Schlussfolgerung – Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wenn man nicht alleine für die Bestattungskosten aufkommen möchte, sollte man besser Vorsicht walten lassen und genau absprechen, wer für welche Kosten aufkommt, bevor man einen Vertrag bei einem Bestattungsunternehmen unterschreibt.

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