In einer Welt, die von Werbung durchdrungen ist, scheint es nahezu unmöglich, ihr zu entkommen. Ob im öffentlichen Leben, im privaten Haushalt oder in der digitalen Welt – Werbung umgibt uns ständig. Doch wie können wir uns vor dieser allgegenwärtigen Einflussnahme schützen? Die VSZ gibt Ihnen ein paar Tipps.
Öffentliches Leben:
Plakate, Banner, Bildschirme, Fahrzeugwerbung, Flyer, … Städtische Werbeflächen sind Legion. Für viele Menschen macht diese visuelle Überlastung den öffentlichen Raum unansehnlich und sie sehen darin eine Form der Umweltverschmutzung. Deshalb gibt es Städte in Europa, die Initiativen ergreifen, um das Leben werbefreier zu gestalten. Ein Paradebeispiel ist das französische Grenoble. Ob und wie viel Erfolg diese Initiativen auf lange Dauer haben, wird sich zeigen. Bis dahin wird Werbung ein stetiger Teil des öffentlichen Lebens sein, dem der einzelne Verbraucher nicht aus dem Weg gehen kann.
Im Privathaushalt kann der Verbraucher noch eher bestimmen, welche Werbung er in sein Leben lässt. Auch in der digitalen Welt ist das ebenfalls bis zu einem gewissen Grad möglich.
„Keine Werbung“-Sticker auf Briefkästen
- Reicht aus für nicht (oder nur teils) adressierte Reklame/Wurfzettel.
- Reicht gewöhnlich NICHT aus für adressierte Werbebriefe oder kostenlose Werbezeitungen, die auch einen redaktionellen Teil enthalten.
ABER!
So sieht die Situation in Ostbelgien aus: die belgische Post klassifiziert den Wochenspiegel und Kurier Journal nicht als redaktionelle Zeitungen. Deswegen stellt sie diese keinem Haushalt zu, dessen Briefkasten einen solchen Sticker aufweist. Der Journal im Süden wird normalerweise mit der Post verteilt, der Wochenspiegel im Norden größtenteils durch den hauseigenen Verteiler.
- Wer den Kurier Journal erhalten möchte, sollte besser keinen Werbeverbotsaufkleber nutzen. Die belgische Post stellt ihn nicht zu.
- Wer den Wochenspiegel über deren Verteiler erhalten möchte, kann einen Aufkleber „Keine Werbung außer Wochenspiegel“ anbringen. Bei Unklarheiten über Verteilerfragen wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Herausgeber.
Robinsonliste: Telefonanrufe und Werbesendungen per Post
Die Robinsonliste ist eine Werbeausschlussliste. Sie schützt Verbraucher vor unerwünschter Telefon- und Briefwerbung von Unternehmen, mit denen sie keine bestehende Geschäftsbeziehung haben. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Z. B. dürfen weiterhin Anrufe von gemeinnützigen Organisationen, politischen Parteien, Marktforschungsinstituten und Unternehmen, mit denen der Verbraucher eine Geschäftsbeziehung hat, erfolgen (siehe Opt-In). Die Liste schützt auch nicht vor Spam-Anrufen aus dem Ausland.
Wovor schützt diese Liste nicht?
Achtung, Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Robinsonliste zu nutzen (entgegen der Empfehlung der BAM, der belgischen Marketing-Vereinigung).
Auch ist sie nicht zuständig für Werbemaßnahmen außerhalb von Werbesendungen und Telefonanrufen. Sie schützt nicht vor E-Mail-Spam, Internetwerbung, o. Ä.
Wie registriere ich mich auf der Telefonliste?
Wie registriere ich mich auf der Werbebriefliste?
>> Webseite: Robinsonliste (nur in FR/NL)
Möglich auch per Post:
Belgian Association of Marketing (BAM asbl)
Raketstraat 50, 1130 Brüssel
Verpackungen & Konsumgüter:
- Kaufen Sie lose Nahrungsmittel und bringen Sie die eigenen Taschen mit.
- Oder packen Sie die Lebensmittel zuhause in eigene, unauffällige Dosen.
- Hausinterne Supermarkt-Marken sind oft etwas ruhiger gestaltet.
- Werbegeschenke entweder aufbrauchen, upcyclen, oder ablehnen.
- Rechtfertigt das Logo auf dem Kleidungsstück wirklich den Preis? Und was möchten Sie dem Gegenüber damit sagen?
- Verstauen Sie werbelastige Objekte im Schrank, usw. – so bleiben sie versteckt (aus dem Auge, aus dem Sinn).
Digitale Welt:
In unserer digitalen Welt sind E-Mails, Social Media, Webseiten und Apps allgegenwärtige Bestandteile unseres Alltags. Leider sind sie auch häufig Träger unerwünschter Werbebotschaften. Welche Möglichkeiten gibt es, sich gezielt vor unerwünschter Werbung zu schützen, um eine angenehmere und werbefreie Online-Erfahrung zu ermöglichen?
Adblocker: gegen Bannerwerbung, Pop-Ups, Video- und Textanzeigen
Adblocker sind Programme, die unerwünschte Werbung auf Websites blockieren sollen (Ad = engl. „Werbung“). Typischerweise blockieren sie Bannerwerbung, Pop-up-Anzeigen, Videoanzeigen und manchmal auch Textanzeigen. (Diese Formate werden oft als störend oder aufdringlich empfunden und können die Benutzererfahrung beeinträchtigen.)
Wo sind die Grenzen?
Adblocker können jedoch nicht alle Arten von Werbung blockieren. Einige möglicherweise nicht erfasste Werbeformate sind beispielsweise gesponserte Inhalte innerhalb von Artikeln/Videos oder redaktionelle Empfehlungen. Auf Werbung in Social Media haben sie ebenfalls keinen Zugriff, auch wenn wir uns die „empfohlenen Beiträge“ noch so sehr wegwünschen.
- ! Einige Websites blockieren den Zugriff oder gewisse Inhalte, wenn ein Adblocker aktiviert ist. Um die Webseite trotzdem zu besuchen, verlangen diese, den Adblocker für den Besuch der Seite abzuschalten.
- Ein VPN (Virtual Private Network) ist kein Adblocker. Einige Anbieter vertreiben Software, die zusätzlich Adblocker enthalten – gewöhnlich sieht man mit normalen VPNs hingegen einfach die im „Herkunftsland“ geschaltete Werbung statt belgische.
Social Media
Leider sind Adblocker nur bedingt nützlich, wenn es um Blockieren von Werbung in den sozialen Medien geht. Die meisten Plattformen sind technisch und rechtlich hochgradig versiert darin, Werbeplätze zu verkaufen – kein Wunder, macht bezahlte Werbung doch einen Großteil ihres Umsatzes aus. Mithilfe der verschiedenen Datenschutzgesetze ist es zwar möglich, die personalisierten Ads herunterzuschrauben, aber die Anzahl an Werbeanzeigen im Allgemeinen verändert sich dadurch nicht. Nur wer ganz auf die sozialen Medien verzichtet, wird nicht mit Werbung konfrontiert…
Manche Plattformen sind bekannter für störende Werbung als andere. Anbei finden Sie eine Liste mit Links (auf externe Webseiten), die erläutern, wie man personalisierte Werbung auf Social-Media-Plattformen unterdrücken kann:
Was ist ein News Feed?
Ein News Feed in sozialen Medien ist eine kontinuierlich aktualisierte Darstellung von Beiträgen, Fotos, Updates und Informationen, der den Benutzern auf ihren Profilen oder Startseiten angezeigt wird. Er basiert auf Algorithmen, die verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie Beziehungen, Interaktionen und individuelle Präferenzen (die auf der Plattform gespeichert sind). Ein News Feed setzt sich aus dem organischen Feed und bezahlten Anzeigen zusammen.
Was ist ein organischer Feed?
Der organische Feed besteht aus den Posts, die nicht aus bezahlten Anzeigenplatzierungen bestehen. Der Inhalt wird größtenteils durch folgende drei Kriterien bestimmt:
- Beziehung zum User: Der Algorithmus berücksichtigt die Beziehung des Benutzers zu anderen Profilen. Beiträge von Freunden oder Seiten, mit denen Sie häufig interagieren oder denen Sie nahestehen, werden bevorzugt behandelt.
- Inhaltliche Relevanz: Der Algorithmus analysiert den Inhalt der Beiträge und versucht, relevante Inhalte für den Benutzer zu identifizieren. Dabei werden Schlüsselwörter, Art des Inhalts und Interaktionen anderer Benutzer mit ähnlichen Inhalten berücksichtigt.
- Engagement: Der Algorithmus bewertet die Interaktionen der Benutzer mit bestimmten Beiträgen. Beiträge, die viele Likes, Kommentare, Shares oder Reaktionen erhalten, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, im News Feed angezeigt zu werden.
Wie verdienen Social Media ihr Geld?
Datensammlung & Anzeigeplatzierungen. Letztere beziehen sich auf die reservierten oder zugewiesenen Bereiche auf einer Plattform, auf denen Werbung angezeigt wird. Es sind bestimmte Positionen oder Flächen auf der Webseite oder in der App vorgesehen, die für Werbetreibende verfügbar sind. Diese Plätze können beispielsweise Werbebanner, Anzeigeblöcke oder gesponserte Beiträge im News Feed umfassen. Den Preis einer Anzeige bestimmt der Markt (Angebot & Nachfrage).
Influencer/Sponsoring
Viele Länder haben Vorschriften, die Influencer/Redaktionen dazu verpflichten, Werbung als solche zu kennzeichnen. Achten Sie auf Begriffe wie „Werbung“, „Anzeige“, „Sponsored“ oder ähnliche Hinweise, die auf eine kommerzielle Absicht hinweisen.
Produktplatzierung: Wenn der Influencer ein bestimmtes Produkt oder eine Marke in seinem Inhalt prominent hervorhebt oder Rabattcodes anbietet, besteht die Möglichkeit, dass es sich um eine Werbekooperation handelt. Auch wenn ein Prominenter regelmäßig mit bestimmten Marken zusammenarbeitet, kann das auf eine Partnerschaft hindeuten. Es kann sich allerdings auch um persönliche Vorlieben handeln.
Cookies
Cookies sind Datenpakete, die zwischen Webbrowsern (das Programm, mit dem Sie im Internet surfen) und dem Webserver (Speicherort der Webseite – befindet sich i. d. R. NICHT auf dem eigenen Rechner) ausgetauscht werden. Cookies ermöglichen Log-Ins, Online-Shopping, Online-Banking, … indem sie die Daten des Benutzers auf der Webseite (User) abfragen und sammeln. Werden die Daten nach Verlassen des Browsers gelöscht, spricht man von Session-Cookies. Diese verfahren nach dem Opt-out-Prinzip, die Verwendung wird also stillschweigend akzeptiert, solange der User den Browser offen lässt. Sie sind im Cookie-Banner meist bereits angewählt und der User kann sie auch nicht abwählen.
Cookies, die zu Werbezwecken und zur Webanalyse dienen, sind i. d. R. Cookies von Drittanbietern (auch Tracking-Cookies genannt). Sie speichern die Daten und das Verhalten des Users, z. B. um auf der eigenen Webseite passende Werbung zu schalten. Tracking-Cookies werden nicht automatisch bei Verlassen des Browsers gelöscht!
Die Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses sehen vor, dass Scrollen/Browsen alleine nicht als Zustimmung zum Website-Tracking gilt. Regelkonforme Banner dürfen auch nicht mit vorab angekreuzten Kästchen bei Cookies von Drittanbietern kommen (anders für notwendige Cookies). Konkret heißt das: Tracking durch Dritte muss vom Verbraucher genauso schnell abgelehnt wie akzeptiert werden können. Deswegen empfehlen wir, wirklich auf jeder Webseite diese Art Cookies abzulehnen.
Manche Seiten verlangen für das Browsen tatsächlich auch, Tracking-Cookies akzeptieren zu müssen. Diese Webseiten können Sie im Inkognito-Browser (kombiniert mit einem VPN) aufsuchen. >>> Wovor schützt ein Inkognito-Browser nicht?
Adblocker: ein zweischneidiges Schwert. Viele blockieren die Cookie-Banner, indem sie direkt das Tracking akzeptieren (ohne dass die nervige Pop-Up-Nachricht erscheint). Andere blockieren tatsächlich auch die Tracking-Funktion der Webseite, es lohnt sich also, bei der Produktbeschreibung in die Tiefe zu lesen.
Ob Cookies zugelassen sind oder abgelehnt wurden, beeinflusst nicht die Anzahl Anzeigen, mit denen Sie konfrontiert werden! Sie verhindern nur, dass die Websitebetreiber (und Dritte) Ihre Daten sammeln und damit Nutzerprofile aufbauen.
Wie kann man seine Cookies löschen?
Cookies werden im Internet-Browser gespeichert, in dessen Einstellungen kann man sie auch mit 4-5 Klicks löschen. ÖKO-Test hat einen ziemlich ausführlichen Artikel für die gängigen Browser Edge, Safari, Chrome & Firefox geschrieben (Aktualität 2020). Zum Artikel.
Die deutsche Verbraucherzentrale hat ebenfalls einen ausführlichen Artikel zur sicheren Handhabung von Cookies herausgebracht. Zum Artikel.
Mehr Informationen zur Regulation von Tracking im Web: Gesetz über digitale Dienste (EU-Kommission)
Der DSB-Ratgeber schreibt: „Gesetzlich definiert sind die Begriffe „Opt-In“ und „Opt-Out“ nicht. Bei einer Opt-In-Klausel wird durch Ankreuzen oder Anklicken eines Kästchens vom Betroffenen eine Erklärung abgegeben. Lässt der Betroffene das Kästchen leer, wird keine Erklärung abgegeben. […] Bei einer Opt-Out-Lösung gilt eine Einwilligung von vornherein als erteilt, wird sozusagen als gegeben unterstellt. Will der Betroffene nicht einwilligen, muss er dies ausdrücklich erklären, sozusagen auswilligen.“
Laut DSGVO der EU ist das Opt-Out-Verfahren für Werbemaßnahmen wie Cold Calling (unerwartete Telefonanrufe), Mailings, Newsletter, etc. nicht mehr regelkonform. Für digitale Newsletter ist sogar das einfache Opt-In-Verfahren nicht zulässig: wer sich als Empfänger anmelden möchte, muss die Bestellung per Mail bestätigen (z. B. per Link-Klick).
Welches Ziel hat das Opt-In-Verfahren?
Es soll den Verbraucher vor unbeabsichtigter Werbung schützen, wenn er diese nicht aktiv angefragt hat. Leider garantiert das Opt-In keinen Schutz vor unseriösen Anbietern, die Ihre Adresse über Drittanbieter erhalten haben. (z. B. Callcenter aus dem Ausland).
E-Mail-Spam
- Als Spam markieren: So unterstützen Sie Ihr E-Mail-Programm, damit es in Zukunft besser weiß – diese Sender sind unerwünscht! Sie können auch die Junk-Mail-Einstellungen stärker einschränken. Sollten die Standard-Spamfilter Ihres E-Mail-Programms nicht ausreichen, können Sie ein Filter von Drittanbietern nutzen. Diese sind allerdings oft mit Gebühren verbunden.
- Von Newslettern, etc. abmelden: Alle Versender von Newslettern sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher durch einige wenige Klicks die Abmeldung vom Newsletter zu ermöglichen. Scrollen Sie im Newsletter ganz nach unten, dort befindet sich ein Link zur Abmeldung. Achtung – seriöse Newsletter-Sender schicken Ihnen nur etwas, wenn Sie davor Ihre Zustimmung gegeben haben. Finden Sie einen fremden Absender, markieren Sie ihn lieber als Spam, damit er in die Junk-Mails verschoben wird. Durch eine manuelle Abmeldung geben Sie dem Absender zu verstehen, dass Ihre E-Mail-Adresse noch aktiv ist und er wird es kurze Zeit später mit anderen Adressen erneut versuchen.
- Eine Junk-E-Mail-Adresse einrichten: Wer trotzdem bei Gewinnspielen, Newslettern, etc. mitmachen möchte, kann sich eine zweite Adresse zulegen. Dann wird aufgeteilt, so dass wichtige Sender die private E-Mail kontaktieren können, alle anderen die „Mülladresse“. Damit kann der Verbraucher selbst entscheiden, ob er sich in die Werbehölle der zweiten Adresse wagen möchte. Wichtig ist nur, dass er einen Überblick über die Adressenaufteilung hat. Sonst können unbeabsichtigt wichtige Mails in der Spam-Masse untergehen.
- Wenn alles nichts bringt: die einzelnen Unternehmen direkt kontaktieren. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Werbemails einzustellen (das gilt nur für Werbung, nicht für Rechnungen o. Ä.).
In den sauren Apfel beißen und zahlen
Manchmal ist die einzige Lösung, auf Apps/Streamingdiensten/Online-Spielen/u. v. m. keine Werbung zu erhalten: den Hersteller bezahlen. Viele Programme bieten kostenpflichtige Premiums oder Abonnements an, die ein werbeloses Erlebnis versprechen. Je nach Art und Nutzdauer des Programms ist dies leider manchmal die einzige Lösung.
Übrig bleibt sonst nur: Werbung ertragen oder offline gehen. So weh das auch tun mag.