Seit dem 1. Dezember 2019 werden in Belgien Barzahlungen auf 5 Cent gerundet. Die 1- und 2-Cent-Münzen bleiben als Zahlungsmittel aber weiterhin gültig. Die Verbraucherschutzzentrale sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Wichtig: Das Bargeld soll nicht abgeschafft werden. Ob 1- und 2-Cent-Münzen wirklich sinnvoll sind, darüber wird schon seit Beginn des Euros im Jahr 2002 diskutiert.
Der Grund, um 1- und 2-Cent-Münzen aus dem Verkehr zu ziehen, liegt in den hohen Herstellungskosten (Rohstoffe, Prägung, Transport, …) im Vergleich zu ihrem eigenen Wert.
Wer muss abrunden?
Die Rundungsregeln gelten für alle Unternehmen, d.h. für jede natürliche und juristische Person, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig ist. Daher wird das Runden nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Vereinigungen, Verwaltungen, etc. angewandt.
Wie funktioniert die Rundung?
Der Gesamtbetrag, den der Verbraucher in bar bezahlt, muss gerundet werden. Der Preis der einzelnen Artikel wird nicht gerundet.
Unternehmen sind verpflichtet, folgende Bedingungen zu beachten:
- Verkäufer und Käufer müssen „physisch“ anwesend sein.
Der zu zahlende Betrag beträgt mehr als 5 Cent. - Fernverkäufe (E-Commerce) zwischen Privatpersonen oder zwischen Unternehmen sind von der Regel ausgeschlossen.
- Wer bargeldlos (Bsp. Kreditkarte) zahlt, wird in der Regel nicht auf- oder abgerundet. Sollte sich ein Unternehmen oder Geschäft trotzdem entscheiden, bei bargeldlosem Zahlungsverkehr die Rundungsregeln anzuwenden, so muss folgender Text für den Verbraucher gut sichtbar sein: „Der Gesamtbetrag wird immer abgerundet“.
Rundungsregeln:
- Wenn ein in bar zu zahlender Gesamtbetrag auf 1 oder 2 Cent endet, wird auf x,x0 abgerundet.
- Wenn ein in bar zu zahlender Gesamtbetrag auf 3, 4, 6 oder 7 Cent endet, wird auf x,x5 auf- bzw. abgerundet.
- Wenn ein in bar zu zahlender Gesamtbetrag auf 8 oder 9 Cent endet, wird auf x,10 aufgerundet.
Beispiel: Bei einem Betrag von 3,58 € müsste der Verbraucher also 3,60 € zahlen. Bei einem Preis von 2,77 € müssten tatsächlich 2,75 € gezahlt werden.
Wichtig:
Die 1- und 2-Cent-Münzen sind weiterhin gültig und dürfen von Unternehmen, bzw. von Geschäften nicht abgelehnt werden, solange sie in einer angemessenen Menge (maximal 50 Stück pro Zahlung) verwendet werden.
Aber ebenso haben Verbraucher nicht das Recht, sie abzulehnen, wenn ein Unternehmen ihnen Wechselgeld gibt.