März 18 2022
Geld in Glühbirne

Wie sehen die Energiesparmaßnahmen aus?

Am 15. März hat die Regierung das 3. Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Bürger angesichts der explodierenden Energiekosten zu entlasten. Die VSZ fasst die verschiedenen Maßnahmen für Sie zusammen.

Die neuen Maßnahmen betreffen Gas, Strom, Treibstoffe und auch Zugtickets. Sie ergänzen die derzeit bereits geltenden Maßnahmen oder verlängern ihre Gültigkeitsdauer. Aber auch ein paar zusätzliche Maßnahmen wurden beschlossen.

 

Heizung

Je nachdem, ob Sie mit Gas, Strom, Heizöl heizen, gelten unterschiedliche Maßnahmen.
Für Holz-, Holzpellets oder Kohle gibt es keine Entschädigung.
Nachfolgend erläutern wir die unterschiedlichen Maßnahmen:

Heizöl

Jeder, der in diesem Jahr Heizöl kauft, erhält einen Rabatt in Höhe von 200 €. Dies gilt auch rückwirkend ab dem 1. Januar. Wie dieser Betrag genau verrechnet wird, wird in den kommenden Tagen geklärt. Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen und eine Gemeinschaftsanlage besitzen, muss noch geklärt werden, wie es in diesem Fall abläuft.

Strom

Bereits im Januar hat die Regierung beschlossen, die MwSt. auf Strom ab dem 1. März von 21 % auf 6 % zu senken. Diese Maßnahme wird bis zum 30. September verlängert. Diese Senkung wird jedoch erst auf den Vorauszahlungsrechnungen ab April sichtbar sein. Auf der Jahresabrechnung wird dann der Mehrwertsteuersatz von 6 % vom 1. März bis zum 30. September sichtbar sein. Darüber hinaus wurde im Januar eine Heizprämie in Höhe von 100 Euro für alle Haushalte beschlossen. Diese wird voraussichtlich zwischen April und Juni auf der Stromrechnung erscheinen.

Gas

Die Regierung senkt vorübergehend die MwSt. auf Gas auf 6 % und zwar vom 1. April bis zum 30. September. Auch hier gilt, wie beim Strom, dass die Senkung erst auf den Vorauszahlungsrechnungen ab April sichtbar sein wird und auf der Jahresabrechnung für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September. Aber Achtung: Trotz der Senkung der MwSt. kann Ihre Vorauszahlungsrechnung in den kommenden Monaten dennoch höher ausfallen als bisher. Dies liegt daran, dass die Marktpreise immer noch sehr hoch sind.

Die Bürger, die mit Propan- oder Butangas heizen, werden ebenfalls unterstützt anhand eines Schecks in Höhe von 200 Euro. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der automatisch von der Rechnung abgezogen wird. 

Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen mit einer Gemeinschaftsanlage, hängt die Entschädigung von der Art Ihres Vertrags ab. Bei Verträgen für Privatpersonen wird ein Rabatt gewährtWie das geht, muss noch geklärt werden.

Der konjunkturelle Sozialtarif

In Zusammenhang mit der Corona-Krise hat die Wallonie für Gas- und Stromkunden die Kategorie der konjunkturbedingt geschützten Kunden eingeführt. Personen, die in diese Kategorie fallen, haben für einen gewissen Zeitraum Anrecht auf den Sozialtarif. Auch der konjunkturelle Sozialtarif wurde bis zum 30. September verlängert. Ob Sie Anrecht auf den konjunkturellen Sozialtarif haben, erfahren Sie hier.

 

Mobilität 

Durch die Senkung der Akzisensteuer auf Benzin und Diesel sinkt der derzeitige Höchstpreis für Benzin um 9 % und der Höchstpreis für Diesel um 8,5 %. Bei einem durchschnittlichen Tankinhalt von 60 Litern, spart der Verbraucher dadurch bei einer Tankfüllung etwa 10 Euro.

Sobald der Treibstoffpreis wieder unter 1,70 €/l fällt, wird die Akzisensteuer wieder angehoben. Für Autos, die mit Erdgas oder Strom betrieben werden, gilt die niedrigere MwSt. von 6 %. 

Die SNCB hatte für Bahnreisen ab Juli 2022 eine Erhöhung der Fahrpreise angekündigt. Diese Preissteigerung wird jedoch vom Staat aufgefangen, sodass der Verbraucher nicht mehr für sein Zugticket bezahlen muss als bisher.

 

Finanzierung der Maßnahmen

Die beschlossenen Maßnahmen sollen jedem Haushalt eine Ersparnis von 300 € bringen. Ein Großteil der beschlossenen Maßnahmen wird durch die höheren Steuereinnahmen des Staates aufgrund der allgemeinen Preiserhöhung finanziert.

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Bildquellen:

  • Finanzielle Hilfe – Strom: Adobe Stock