Ein Anbieterwechsel ist einfacher als man denkt. Meist lassen sich durch einen neuen Vertrag ein paar Euro sparen. Tipps zur klugen Wahl gibt die Verbraucherschutzzentrale.
Wer einen Energievertrag abschließen möchte, achtet zunächst auf den Preis, trotzdem sollten auch andere Vertragsbedingungen bei der Wahl eine Rolle spielen:
- Variabler oder fester Preis: beim variablen Preis ändert der reine Energiepreis zu jedem Quartalsanfang. Beim festen Preis ist der Energiepreis über die Vertragsdauer garantiert (gilt nicht für die Verteiler-, Transportkosten, Steuern und Abgaben).
- Strom aus fossilen Energieträgern/Atomstrom oder grüner Strom
- Sprache des Kundendienstes
- Verwaltung der Rechnungen im Internet oder Papierform
Die Preise und Vertragsbedingungen können Sie anhand des Tarifsimulators der CWaPE vergleichen: http://www.compacwape.be
Greenpeace hat die verschiedenen Anbieter bezüglich ihrer Umweltfreundlichkeit bewertet und hat ein Ranking erstellt: http://monelectriciteverte.be
Wann kann ich den Anbieter wechseln?
Der Energieanbieter kann jederzeit gewechselt werden. Die Vertragsdauer hat nur eine Auswirkung auf den Preis: Die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Preisformel ist während der Vertragsdauer garantiert.
Sie zahlen also keine Entschädigung, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Es muss lediglich eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden.
Vorsicht: Einige Anbieter berechnen die komplette Jahresgebühr, wenn der Kunde den Vertrag vor seinem Ablauf kündigt. Andere Anbieter berechnen diese Gebühr anteilig, man zahlt also nur für die Anzahl Tage, an denen Strom oder Gas geliefert wurde.
Wie wechsle ich den Energieanbieter?
Nachdem Sie einen Anbieter und eine Tarifformel gewählt und sich über die Bedingungen des Vertrags informiert haben, kontaktieren Sie den gewählten Anbieter.
Alle Informationen, die Sie für den Vertragsabschluss benötigen, finden Sie auf Ihrer jährlichen Abrechnung:
- EAN-Nummer
- Postleitzahl
- Art des Tarifs (ein Zähler, Tag- und Nachtzähler oder nur Nachtzähler)
- Jährlicher Verbrauch
Der EAN-Code ist eine 18-stellige Nummer, die den Strom- oder Gasanschluss identifiziert. Jede Zählernummer ist an einen EAN-Code gekoppelt.
Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter:
- Er kündigt in Ihrem Auftrag Ihren Vertrag mit dem alten Anbieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist,
- er kontaktiert den Verteilernetzbetreiber (ORES und/oder RESA)
- und er verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen problemlosen Wechsel zu gewährleisten.
Nachdem die Zählerstände vom Netzverwalter abgelesen wurden (in der DG sind das ORES für Strom und RESA für Gas), schickt der alte Anbieter Ihnen innerhalb von sechs Wochen die Endabrechnung.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Verbraucherberaterinnen der VSZ.
Kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Wenn der Vertrag am Telefon, über Internet oder zuhause abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen.
Und um den Vertrag zu widerrufen, muss der Verbraucher den Anbieter vor Ablauf der Frist entweder über E-Mail, über Fax oder mit einem Einschreiben benachrichtigen. Ein spezieller Grund für den Widerruf braucht nicht genannt zu werden.